Gute Nachrichten für Dresdner Tagesmütter und Tagesväter: Die Stadt erhöht zum 1. Juli die monatlichen Geldleistungen.
Zu den Geldleistungen gehören Förderungsleistung und Sachkostenpauschale. Zudem erstattet die Stadt die Hälfte der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge für eine Unfallversicherung in der Grundabsicherung.
Für Kindertagespflegepersonen erhöht sich somit zum 1. Juli die Förderungsleistung beispielsweise für eine 9-stündige Betreuung eines Kindes in den verschiedenen Betragsgruppen (BG) von 635 Euro auf 646 Euro (BG1), von 737 Euro auf 750 Euro (BG2), von 769 Euro auf 780 Euro (BG3), von 791 Euro auf 803 Euro (BG4), von 814 Euro auf 825 Euro (BG5) und von 859 Euro auf 870 Euro (BG6). In der Förderungsleistung ist ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 35 Euro pro Kind enthalten, den der Freistaat Sachsen allen Kindertagespflegepersonen als Kompensation für ihre pädagogischen Vor- und Nachbereitungszeiten zahlt.
Auch die Erstattung angemessener Sachkosten wurde überprüft und neu kalkuliert. Berücksichtigt wurden dabei: die gestiegenen Mietkosten, die Erhöhung der Strom- und Gaskosten und der steigende Mindestlohn (zum Beispiel für Reinigungsdienstleistungen). Auch die durchschnittliche Minderauslastung des vergangenen Jahres wurde in die Kalkulation mit einbezogen. Demnach erhöht sich für Kindertagespflegepersonen zum 1. Juli 2022 die Erstattung angemessener Sachkosten für die Betreuung eines Kindes bei der Sachkostenpauschale I (Kindertagespflege in der eigenen Wohnung) von 151 Euro auf 169 Euro und bei der Sachkostenpauschale II (Kindertagespflege in angemieteten Räumen) von 183,50 Euro auf 206 Euro. Aufgrund der genannten Erhöhungen können Kindertagespflegepersonen bei einer 9-stündigen Betreuung von fünf Kindern monatliche Bruttoeinnahmen zwischen 4.075 Euro und 5.845 Euro erzielen.
Die von der Stadt gezahlten Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen orientieren sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVÖD SuE). Die Entwicklung von Aufwendungen und der angemessene Bezug zum TVÖD SuE werden jährlich überprüft. Alle Anpassungen erfolgen jeweils zum 1. Juli des Jahres.
Eine Übersicht der ab 1. Juli gültigen monatlichen Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen in der Landeshauptstadt Dresden steht unter dresden.de/kindertagespflege zur Verfügung.
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