Der Dresdner Mietspiegel wird ab 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 gelten
Grundlage des neuen Mietspiegels sind stadtweit erhobene Daten, die wissenschaftlich ausgewertet sind. Über 6.000 Mieter gaben dafür Auskunft zu ihrer Wohnsituation. Wohnungsunternehmen stellten zusätzlich Daten von rund 1.000 Wohnungen bereit. Die durchschnittliche Miete liegt demnach bei 7,33 Euro pro Quadratmeter. Das sind 3,8 Prozent mehr gegenüber dem Mietspiegel von 2023. Das bedeutet zugleich nicht, dass es wesentlich höhere, aber auch niedrigere Quadratmeterpreise für Mietwohnungen gibt.
Was leistet der Mietspiegel?
Der Mietspiegel gilt für alle frei finanzierten Wohnungen am Dresdner Wohnungsmarkt. Er weist die ortsübliche Vergleichsmiete als monatliche Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche einer Wohnung aus und ist damit ein gutes Mittel zum vergleichen. Außerdem wird in der Broschüre beschrieben, wie die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung zu berechnen ist. Das lässt sich aber auch schnell mit Hilfe des Onlinerechners ermitteln.
Was bedeutet ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist für bestehende Mietverhältnisse von Bedeutung. Sie markiert die Obergrenze. Eine Mieterhöhung darf diese Grenze nicht übersteigen. Vermieter müssen die Werte des Mietspiegels bei Verlangen auf Mieterhöhung benennen. Die Mieter wiederum können mithilfe des Mietspiegels die Forderung nach einer höheren Miete überprüfen. Das hilft, Streit zwischen den Mietvertragsparteien zu vermeiden.
Was bedeutet Mietpreisbremse?
Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss in Dresden die sogenannte Mietpreisbremse gemäß der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung beachtet werden. Demnach darf die neue Miete, soweit keine Ausnahmen gelten, die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent nicht übersteigen. Diese Verordnung gilt nach aktuellem Stand bis 31. Dezember 2025.
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