Mitglieder der „Freien Kameradschaft“ zu langen Haftstrafen verurteilt

Das Landgericht in Dresden. Foto: Matthias Hiekel/Archiv
Das Landgericht in Dresden. Foto: Matthias Hiekel/Archiv

Gegen die sechs Mitglieder der rechtsextremen „Freien Kameradschaft“ hat das Landgericht Dresden am Freitag Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und sechs Jahren verhängt.

Angeklagt waren fünf Männer zwischen 25 und 31 Jahren sowie eine 29 Jahre alte Frau. Sie erhielt die geringste Strafe. Die Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen einen der fünf Männer bezieht eine Vorstrafe ein. Die Verurteilten standen wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, schwerem Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Sprengstoffexplosionen seit fast zweieinhalb Jahren vor Gericht.

Die „Freie Kameradschaft“ hatte sich 2015 gegründet. Mehr als 40 Personen sollen der Neonazigruppe angehört haben. Immer wieder kam es zu Gewalttaten gegenüber Ausländern, Andersdenkenden und Polizisten. Laut Anklage beteiligten sich die Beschuldigten im August 2015 an Krawallen vor einer Flüchtlingsunterkunft in Heidenau und an weiteren Angriffen auf Ausländer.

Auch für den Überfall auf ein linksalternatives Dresdner Wohnprojekt sollen die Rechtsextremen verantwortlich sein. In anderen Prozessen wurden bereits fünf Angeklagte als Mitglieder der FKD verurteilt. Zur jetzigen Urteilsverkündung hat das Gericht erhöhte Sicherheitsvorkehrungen angekündigt.

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