Neue Vorgaben für Kontaktpersonen Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv Getestete In Dresden gilt ab Montag, 15. Februar 2021, eine neue Allgemeinverfügung für die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und positiv Getesteten.
Sie ersetzt die bis dahin gültige Verfügung. Der Freistaat Sachsen hat die Kommunen mittels Erlass dazu aufgefordert, die Quarantäne in diesem Sinne neu zu regeln. Hintergrund für die Überarbeitung sind die Virusmutationen, die schärfere Quarantäneregeln erfordern, sowie der Umstand, dass in Kürze sogenannte Corona-Laien-Tests zugelassen werden, die eine Selbsttestung ermöglichen. Auch zum Umgang mit diesen Testergebnissen enthält die Allgemeinverfügung Bestimmungen.
Die neue Allgemeinverfügung und Hinweise für die Bürgerinnen und Bürger sind ab Sonntag, 14. Februar 2021, auf www.dresden.de/corona zu finden.
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