2022 treten im Prüf- und Zertifizierungswesen wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft.
Der TÜV-Verband e. V. setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen. Der TÜV-Verband zeigt, was sich im neuen Jahr für Wirtschaft und Verbraucher ändert.
Schutzmasken im Verbandskasten
Alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland haben die Pflicht, im Pkw einen Verbandkasten mitzuführen. Seit dem Jahr 2014 dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der DIN-Norm 13164 entsprechen. Für das Jahr 2022 ist eine Anpassung der Norm geplant, die den Inhalt des Notfallsets definiert. Zukünftig sollen zwei medizinische Gesichtsmasken als Teil des Verbandkastens mitgeführt werden müssen. Ab wann genau die neue Vorschrift gilt, steht noch nicht fest, denn hierfür ist eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich.
Führerscheinumtausch startet
Ab 2022 wird der Führerscheinumtausch zur Pflicht. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 endet die Frist eigentlich schon am 19. Januar 2022.
Fahrassistenzsysteme werden Pflicht
Fahrassistenzsysteme wie das Antiblockiersystem (ABS) oder das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) leisten bereits seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Jetzt wird der Einbau weiterer Assistenzsysteme in Neufahrzeugen verpflichtend. Diese so genannte Ausrüstungspflicht gilt ab Juli 2022 in der EU für neue Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der „Typgenehmigung“ für den europäischen Markt zugelassen werden. Ab Juli 2024 gilt die Einbaupflicht dann für alle Neufahrzeuge. Beispiele für Assistenzsysteme sind Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent oder Müdigkeitswarner.
In-vitro-Diagnostika-Verordnung tritt in Kraft
Am 26. Mai 2021 ist nach einer Übergangszeit von vier Jahren der Geltungsbeginn der neuen europäischen In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR). Die neue Verordnung ersetzt die bisher gültige EU-Richtlinie für In-vitro-Diagnostika. Mit der IVDR werden die rechtlichen Regularien an In-Vitro-Diagnostika verschärft und europaweit vereinheitlicht, um Patientinnen und Patienten besser zu schützen und Produkte strenger zu regulieren. Hersteller von Invitro-Diagnostika müssen sich auf umfangreiche Änderungen im regulatorischen Rahmen für den EU-Marktzugang einstellen.
Wesentliche Neuerungen sind unter anderem strengere Vorgaben hinsichtlich der Technischen Dokumentation und klinischen Bewertung, die Umsetzung eines Systems der einmaligen Produktnummer sowie die Einführung eines neuen Klassifizierungssystems.
Cybersecurity: IT-Sicherheitskennzeichen kommt
Seit dem 8. Dezember 2021 können Hersteller von Breitbandroutern sowie Anbieter von E-Mail-Diensten beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für ihre Produkte ein IT-Sicherheitskennzeichen beantragen. Die Antragsunterlagen sind über die Website des BSI abrufbar. Die Behörde führt auf dieser Basis eine Plausibilitätsprüfung durch und vergibt das Kennzeichen.
Die Produkte oder Services erhalten dann einen QR-Code, über den Sie per Smartphone IT-Sicherheitseigenschaften des jeweiligen Produkts abrufen können. Das Kennzeichen soll es künftig auch für andere Produktgruppen geben, zum Beispiel in den Bereichen Smart Home oder Consumer Electronics.
Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de
Hinterlasse jetzt einen Kommentar