„Leipzig (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich heute erneut mit dem Rundfunkbeitrag. Den Richtern liegen unter anderem Klagen von Wohnungsinhabern vor, die den Beitrag für ihre Zweitwohnung nicht entrichten wollen. Bislang ist die Frage, ob für einen Zweitwohnsitz der Beitrag bezahlt werden muss, höchstrichterlich noch nicht geklärt. Der Beitrag ist im Gegensatz zur früheren Rundfunkgebühr nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt, sondern wird für Wohnungen und Betriebe erhoben. In den Vorinstanzen waren die Kläger erfolglos geblieben. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat 2016 in ähnlichen Verfahren alle Klagen abgewiesen.“
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