Seit Beginn des Jahres erfolgte die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes. Die gesetzliche Pflegeversicherung änderte sich damit grundlegend. So wurde ein neuer Pflegebegriff eingeführt und das entsprechende Begutachtungssystem umgestellt. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade.
„Wie die bisherigen Pflegestufen richten sich auch die neuen Pflegegrade nach der Hilfsbedürftigkeit des Betroffenen. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten“, weiß Finanzexpertin Kerstin Reinsperger von der Verbraucherzentrale in Dresden. Wer Ende 2016 schon eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad überführt. Für viele Betroffene verbessert sich durch die Neuregelung die Leistung. „Neben körperlichen Gebrechen werden auch geistige und psychische Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt, sodass beispielsweise Menschen mit Demenz von den Neuregelungen besonders profitieren, da sie körperlich Erkrankten leistungsrechtlich gleichgestellt werden“, erläutert Reinsperger.
Die Pflegereform wirkt sich auch auf schon bestehende private Pflegezusatzversicherungen aus. Je nach Art der Versicherung hängt deren Leistung von der Einstufung der Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab oder ist an diese direkt gekoppelt.
Erfolgt die Umgruppierung von Pflegestufen in Pflegegrade in der gesetzlichen Pflegeversicherung automatisch, ist zu beachten, dass die privaten Verträge nicht automatisch geändert werden und auch keine Pflicht zur Änderung besteht.
Vertragsbedingungen anpassen
Der Gesetzgeber räumt den Versicherern aber eine umfassende Änderungsmöglichkeit ein. Sie
können die Versicherungsbedingungen entsprechend den neuen
Regelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung anpassen.
Soweit es für die Anpassung der Leistungen der privaten Pflegeversicherung an die Pflegegrade erforderlich ist, kann der Versicherer dabei auch die technischen Berechnungsgrundlagen ändern. Außerdem nutzen viele private Zusatzversicherungen die Situation, um Prämien zu erhöhen oder neue Verträge zu verkaufen.
In einer kostenlosen Informationsveranstaltung am 1. Februar um
16 Uhr in der Verbraucherzentrale in Dresden erhalten Interessierte einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen und die Auswirkungen auf bestehende private Pflegezusatzversicherung.
Infoveranstaltung: Pflegeversicherung – gesetzliche Neuerungen und Auswirkung auf die private Pflegezusatzversicherung, 1. Februar, 16 Uhr,
Verbraucherzentrale in
Dresden, Fetscherplatz 3, 01307 Dresden
Die Teilnahme ist kostenfrei. Es wird um Anmeldung unter Tel. 0351 4593484 oder per
E-Mail an [email protected] gebeten.
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