Erneut Streit um Doppelgeländer an Dresdner Albertbrücke

Doppelgeländer an der Albertbrücke Foto: Una Giesecke

Dresdens berühmtestes Doppelgeländer (DAWO! berichtete) ist kaum angebracht, da fordert FDP-Fraktionschef Holger Zastrow, es wieder abzureißen. Nicht komplett, sondern den aufgrund von Sicherheitsvorschriften ergänzten Aufsatz von 30 Zentimetern auf dem Ein-Meter-Barocknachbau.

1,30 Meter Höhe seien laut Norm ZTV ING an Rad- und Fußwegen vorgesehen. „Ein Ermessensspielraum existiert nicht. Man hätte das Geländer auch höher machen können, mindestens aber 1,30 Meter“, heißt es dazu aus dem Straßen- und Tiefbauamt.  „Mit der Lösung wurde ein optischer, historischer und sicherheitstechnischer Kompromiss (?) gefunden“, erklärt dazu Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Die Ergänzung des historischen Bestandes mit einem neuen Bauteil stellt eine vielfach anzutreffende Gestaltungsvariante dar.“

„Wenn Radfahrer auch den Gehweg nutzen könnten, müssten die höheren Geländer ran“, meint hingegen der Dresdner Bauingenieur Michael Erler. „Nur für diesen Fall eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ gelte die vorgeschriebene Höhe von 1,30 Meter. An der Albertbrücke weisen Verkehrsschild und Markierung aber eine getrennte Wegführung aus. Bei einer Absturzhöhe von über zwölf Metern müsse das Geländer nur 1,10 Meter hoch sein, sagte Erler gegenüber der Tagespresse. Die fehlenden zehn Zentimeter hätte man eleganter herausholen können: mit Pfosten unter den Säulen.

 

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