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Ohne Smartphone und mobiles Surfen geht in Lauras Alltag gar nichts. Seitdem die 18-Jährige alleine wohnt, regelt sie ihre Verträge selbst. Bei der Wahl des Handyvertrags mit der besten Flatrate freut sie sich trotzdem über elterlichen Rat. Kostenfallen lauern überall, auch bei Apps und Streamingdiensten.
Prepaidkarte oder Handy mit Vertrag?
Die Mobilfunkanbieter übertrumpfen sich mit immer günstigeren Tarifen. Eine wichtige Entscheidung fällt zwischen Prepaid-Karte oder „Handy mit Vertrag“. Bei Prepaid kauft Laura vorab etwa für 8 Euro ein Paket mit 300 Telefonminuten, 50 SMS sowie 400 Megabyte (MB) Datenvolumen zum Surfen. Bei der zweiten Variante schließt Laura einen Vertrag ab, mit oder ohne Mindestlaufzeit. Dafür erhält sie eine monatliche Rechnung, deren Betrag vom Konto abgebucht wird.
Das Handy serviert der Anbieter gleich mit auf dem Tablett. Vor der Tarifwahl schaut Laura auf die hochgestellten Nummern an den Preisen der knallbunten Angebote. Die Nummern oder Sternchen verweisen auf zusätzliche Informationen bzw. das Kleingedruckte und somit den echten Preis. Der Monatsbetrag kann sich kräftig erhöhen, wenn Laura über „50 Frei-SMS“ hinaus munter weitere Nachrichten verschickt und diese pro Stück 9 Cent kosten.
Surfen zum Fixpreis
Fast alle Verträge bieten eine Flatrate, mit der Laura beliebig oft ins Internet kann – zu einem festen Preis. Hat Laura das Datenvolumen verbraucht, ist für diesen Monat Schluss mit Internet – oder der Anbieter drosselt die Geschwindigkeit des Internetzugangs und es geht vorerst im Schneckentempo weiter. An ihrem Smartphone kann die 18-Jährige übrigens kontrollieren, wie viel sie tatsächlich surft. Und zwar klickt sie unter „Einstellungen“ auf „Datennutzung“.
Vorsicht bei Apps und Streamingdiensten
Nachrichten lesen, Musik hören, Spiele spielen: auf dem Smartphone läuft alles über Apps. Diese Programme lassen sich aus dem Internet herunterladen, sind gratis oder kosten ein paar Euro. Die Anbieter müssen offenlegen, was so ein Produkt kann, wie groß die Datenmenge ist und ob ein Kopierschutz eingebaut ist.
Wenn Laura sich nicht sicher ist, ob sie eine App wirklich kaufen möchte, kann sie oft eine kostenlose Testversion herunterladen und ausprobieren. Musik oder Videos liegen heute nicht mehr auf der Festplatte, wo sie viel Speicherplatz verschlingen. Vielmehr kann Laura ihre Lieblingsserie auf Wunsch in Echtzeit anschauen bzw. streamen. Natürlich gegen Bezahlung. Um gegen Fehlkäufe gewappnet zu sein, steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses erlischt aber, sobald Laura mit dem Download oder Streaming beginnt.
Abzocke vermeiden
Gratis-Apps stecken häufig voller Werbung, die es in sich hat. Für das „Clickjacking“ manipulieren Betrüger die Werbebanner so, dass Laura, wenn sie beim Wischen mit dem Finger draufkommt, ein Abo aktiviert, das über die Telefonrechnung abkassiert wird. Gegen den Missbrauch haben die Netzanbieter das „Redirect“-Verfahren eingeführt: Vor Abschluss eines Abos kommt der Handynutzer auf eine Seite des Mobilfunkanbieters, die ihn vor den Kosten warnt.
Abhilfe bietet die „Drittanbietersperre“: Kunden können – telefonisch oder über das Online-Kundenportal – bei ihrem Mobilfunkanbieter beantragen, dass solche Dienste nicht mehr über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Einen Musterbrief zur Drittanbietersperre findet Laura auf der Website www.verbraucherzentrale.de.
Beratungszentrum Dresden, Fetscherplatz 3, 01307 Dresden
Unter www.verbraucherzentrale.de finden junge Menschen weitere Informationen und den Kontakt zu ihrer Verbraucherzentrale vor Ort.
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