Dresden bereitet sich bis kommenden Dienstag-Morgen, 23. Oktober 2018, auf die Evakuierung von 15 700 Menschen links und rechts der Elbe vor. Es wird die bislang größte Aktion in Sachsens Landeshauptstadt im Zusammenhang mit einer Bomben-Entschärfung. Jedoch gibt es genügend Zeitvorlauf, damit sich die Betroffenen und Verantwortlichen darauf einrichten können.
Warum die Evakuierung?
Nötig ist dies wegen einer im Ostra-Gehege befindlichen Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Noch ist sie nicht freigelegt. Es besteht also keine akute Gefahr. Bei einer Baugrund-Untersuchung auf dem Gelände am Messering hatte der sächsische Kampfmittelbeseitigungsdienst unter einer asphaltierten Zufahrt den verdächtigen Gegenstand entdeckt. Eine abschließende Auswertung historischer Luftbilder erhärtete dann den Verdacht. Nach Gefahreneinschätzung der Experten wurde das Evakuierungsgebiet geplant, in Abstimmung mit allen Partnern der Ablauf festgelegt.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Am Dienstag, 23. Oktober, muss jeder bis spätestens 8 Uhr zu seiner eigenen Sicherheit das Evakuierungsgebiet verlassen haben. Es gibt zu diesem Zeitpunkt dann weder Einlass noch Zufahrt. Dies gilt bis zur Aufhebung. Der öffentliche Nahverkehr im Gebiet ruht. Gebäude und Grundstücke werden kontrolliert. Ab 11 Uhr beginnt der Kampfmittelbeseitigungsdienst mit der Entschärfung. Da ein genauer Zeitpunkt der Entschärfung nicht benannt werden kann, sind die betroffenen Anwohner gebeten, sich um eine Übernachtungsmöglichkeit von Dienstag auf Mittwoch zu bemühen. Aktuelle Informationen zum Stand gibt es fortlaufend im Internet, auf den Facebook- und Twitter-Kanälen von Polizei und Stadt und am Bürgertelefon.
Wo gibt es vorab Informationen?
Die Stadt wird im Dresdner Amtsblatt am 18. Oktober die Allgemeinverfügung zur Evakuierung veröffentlichen. Vorab informierte sie erstmals und umfassend am 4. Oktober über die geplante Aktion. Online unter www.dresden.de/fliegerbombe erfährt seitdem jeder hausnummerngenau, ob er betroffen ist und was genau zu tun ist.
Ein Handzettel in Deutsch und in Englisch hält die wichtigsten Informationen rund um das Thema Evakuierung bereit und beantwortet die häufigsten Fragen. Er ist online zugänglich, im Dresdner Amtsblatt vom 11. Oktober abgedruckt und in den betroffenen Stadtbezirksämtern erhältlich.
Für Eltern gibt es Listen von Schulen, Horten, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, die am 23. Oktober geschlossen bleiben, optional auch am 24. Oktober. Eltern, die eine Ersatzbetreuung für ihre Kinder benötigen, bekommen unter Telefon 0351-4885131 Hinweise. Von der Evakuierung sind das Sportgymnasium, die Sportoberschule und Sportinternat im Ostra-Gehege betroffen sowie sechs weitere Schulen. Zusätzlich liegen sechs Horte, zehn Kindertagesstätten und neun Kindertagespflegestellen im Evakuierungsgebiet.
Angehörige von pflegebedürftigen Menschen im Evakuierungsgebiet sind gebeten, sich rechtzeitig um die Ersatzunterbringung und -versorgung ihrer Verwandten zu kümmern und bei Bedarf von einem Pflegedienst oder Pflegeheim unterstützen zu lassen. Die pflegebedürftigen Personen sollten im Zeitraum von Montag, 22. Oktober, bis Mittwoch, 24. Oktober, alternative Unterkünfte haben. Informationen und Hilfe gibt es vorab im Sozialamt unter Telefon 0351-4884800. Eine der insgesamt fünf Notunterkünfte ist für pflegebedürftige Personen vorgesehen – die Schulsporthalle des Beruflichen Schulzentrums für Gesundheit und Soziales, Döbelner Straße 8, 01129 Dresden.
Inhaber von Firmen und Geschäften im Evakuierungsgebiet erhalten spezielle Informationen im Amt für Wirtschaftsförderung, Telefon 0351-4888720.
Für betroffene Bürger hat das Stadtbezirksamt Pieschen, Bürgerstraße 63, seit 4. Oktober eine Auskunftsstelle, Telefon 0351-4885414, eingerichtet.
Wie ist das Bürgertelefon erreichbar?
Ab Donnerstag, 18. Oktober, wird das Bürgertelefon täglich – auch am Wochenende – geschalten: Telefon 0351-4887666. Es bleibt erreichbar bis die Gefahr zu Ende ist.
Bürgertelefon-Zeiten:
Donnerstag, 18. Oktober: 8 bis 18 Uhr
Freitag, 19. Oktober: 8 bis 18 Uhr
Sonnabend, 20. Oktober: 9 bis 17 Uhr
Sonntag, 21. Oktober: 9 bis 17 Uhr
Montag, 22. Oktober: 8 bis 18 Uhr
Dienstag, 23. Oktober: 6 Uhr bis Ende der Maßnahme, ggf. Mittwoch, 24. Oktober
Welche Notunterkünfte sind eingerichtet?
Für alle, die selbstständig keine Ersatzunterkunft finden konnten, werden offizielle Notunterkünfte bereitgestellt. Diese sind ab Dienstag, 23. Oktober, 7 Uhr, geöffnet. Es wird empfohlen, die der Wohnung nächstgelegene Notunterkunft aufzusuchen. Organisierte Sammeltransporte sind nicht vorgesehen.
Notunterkünfte:
Ballsporthalle in der EnergieVerbund Arena, Magdeburger Straße 10, 01067 Dresden
Schulsporthalle Gymnasium Dreikönigschule, Alaunstraße 32, 01099 Dresden
Schulsporthalle 56. Oberschule „Am Trachenberg“, Aachener Straße 10, 01129 Dresden
Schulsporthalle Gymnasium Dresden-Cotta, Cossebauder Straße 35, 01157 Dresden
Notunterkunft speziell für pflege- und hilfsbedürftige Personen:
Schulsporthalle Berufliches Schulzentrum für Gesundheit und Soziales, Döbelner Straße 8, 01129 Dresden
Der Schul- und Vereinssport, der normalerweise in diesen Hallen stattfindet, fällt am 23. Oktober und optional am 24. Oktober ersatzlos aus.
Wie ist die Wohnung zu verlassen?
Wie sonst auch, wenn man zum Einkaufen oder zur Arbeit geht: Licht und Geräte, wie Radio und Fernseher, ausschalten, Fenster bitte schließen, Wohnungstür abschließen.
Wohin mit Haustieren?
Wer Haustiere hat, sollte diese vor Verlassen der Wohnung ausreichend für die Zeit seiner Abwesenheit versorgen. Es gibt keinen Zutritt zum Evakuierungsgebiet, solange die Gefahr besteht. Zu beachten ist auch, dass Tiere nicht in die Notunterkünfte mitgebracht werden dürfen. Jeder sollte vorab selbstständig für eine alternative Unterbringung und Versorgung seines Tieres sorgen, wenn dessen Verbleib in der Wohnung während der Evakuierung nicht möglich ist.
Was ist mitzunehmen?
Während der Evakuierung sollte jeder dabeihaben:
Ausweise, Krankenkassen-Chipkarte, wichtige persönliche Dokumente
persönliche Medikamente, Hilfsmittel und Hygieneartikel, Brille
Geld, Geldkarte, Handy, persönliche Telefonnummern
Getränke und Verpflegung für mindestens zwölf Stunden
Decke oder Schlafsack, eventuell Isomatte, Kleidung nach Witterung
Beschäftigungsmaterial für sich und für Kinder
Muss ich Auskunft zu meinem Aufenthalt geben?
Beim Verlassen des Evakuierungsgebietes besteht keine behördliche Meldepflicht zum vorübergehenden Aufenthalt. Außerhalb des gesperrten Areals kann sich jeder frei bewegen, auch verreisen. Niemand darf jedoch zurück in die Gefahrenzone, solange die Sperrung gilt. Die Notunterkünfte sind ein Angebot, das genutzt werden kann, aber nicht muss. Auch dort erfolgt keinerlei Erfassung des Aufenthalts. Um Suchanfragen besorgter Angehöriger beim Bürgertelefon oder in den Notunterkünften zu vermeiden, ist es ratsam, dass jeder seine Familie individuell über seinen Verbleib in der Situation in Kenntnis setzt.
Weitere Informationen:
www.dresden.de/fliegerbombe
Hinterlasse jetzt einen Kommentar