Abstimmen darf jeder, der am Wahltag über 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Sachsen hat und nicht vom allgemeinen Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Warum habe ich zwei Stimmen?
Mit der Direktstimme wird der/die Abgeordnete für jeden der 60 Wahlkreise gewählt. Wer die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Mit der Listenstimme wird über die Zusammensetzung des Landtags entschieden. Je mehr Listenstimmen eine Partei bekommt, umso mehr Sitze erhält sie. Diese Sitze werden nach Landeslisten der Parteien vergeben.
Wo kann ich wählen?
Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlbenachrichtungskarte. Darauf ist vermerkt, in welchem Wahllokal am Wahltag die Stimmabgabe erfolgt. Die Wahllokale befinden sich in öffentlichen Gebäuden wie Ämtern, Rathäusern, Schulen oder Kindertagesstätten. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Welche Wahlgrundsätze gelten?
„allgemein“: Jeder darf wählen, unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung.
„unmittelbar“: Die Stimme wird direkt auf den Kandidaten beziehungsweise die Landesliste übertragen (ohne Delegierte oder Wahlmänner wie etwa in den USA).
„frei“: Die Stimmabgabe muss frei sein von Zwang und unzulässigem Druck.
„gleich“: Jede Stimme hat den gleichen Zähl- und Erfolgswert.
„geheim“: Es muss sichergestellt sein, dass Dritte die Wahlentscheidung nicht erkennen können. Niemand darf nachvollziehen können, wie man sich in der Wahlkabine entschieden hat. Briefwahl Der Wahlschein muss der zuständigen Wahlbehörde spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. In Deutschland sollte der Wahlbrief daher spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgeschickt werden, damit er rechtzeitig eintrifft.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar