Rahmenbedingungen für Dresdner Kreuzchor festgelegt

Der Dresdner Kreuzchor ist die älteste kulturelle Institution in der Stadt Dresden. Foto: PR

Oberbürgermeister Dirk Hilbert und der Pfarrer der Ev.-Luth. Kreuzkirchgemeinde Dresden, Holger Milkau, haben heute, Montag, 30. September 2019, im Beisein von Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch, Kreuzkantor Roderich Kreile, Superintendent Christian Behr und dem Kreuzorganist Holger Gehring einen Vertrag unterzeichnet.
Er regelt erstmals umfassend, allgemein und in den wichtigsten Details die Beziehungen zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Evangelisch-Lutherischen Kreuzkirchgemeinde Dresden den Dresdner Kreuzchor betreffend. Während sich die bisherigen Vereinbarungen aus den Jahren 1972, 1992, 2006 und 2014 jeweils im Wesentlichen der Anzahl der Dienste und Konzerte des Dresdner Kreuzchores in der Kreuzkirche sowie den dafür zu zahlenden Entgelten widmeten, beinhaltet der hier vorliegende Vertrag weitere grundlegende Aspekte.

Der Dresdner Kreuzchor ist die älteste kulturelle Institution in der Stadt Dresden. Er wird von der Landeshauptstadt Dresden getragen. Der Dresdner Kreuzchor entstand im 13. Jahrhundert als kirchlicher Knabenchor und hat seitdem in der Kreuzkirche Dresden seine wichtigste Wirkungsstätte. Die Pflege der geistlichen Musik in der Kreuzkirche bildet den wesentlichen Teil des musikalischen Wirkens des Chores. Hierzu übernimmt der Dresdner Kreuzchor liturgische Aufgaben, wie die musikalische Gestaltung von Vespern und Gottesdiensten sowie Konzerten. Die Kirchenmusik in der Kreuzkirche ist traditioneller Bestandteil seiner öffentlichen Präsenz in der Landeshauptstadt.
Die Vereinbarung würdigt die jahrhundertelange Rolle des Dresdner Kreuzchores in der Kreuzkirche. Sie trifft in diesem Licht eine verbindliche Regelung der Beziehung zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Kreuzkirche Dresden im Blick auf die musikalische Ausgestaltung von Vespern und Gottesdiensten sowie die Durchführung von Konzerten.
Weiterhin werden das Auswahlverfahren zur Berufung des Kreuzkantors geregelt sowie dessen Aufgaben hinsichtlich kirchenmusikalischer Aspekte mit Bezug zu den liturgischen Ordnungen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen sowie die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure. Zur Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen beider Partner wird eine Honorarvereinbarung für alle Arten von Veranstaltungen des Kreuzchores in der Kreuzkirche abgeschlossen. Schließlich haben sich die Vertragspartner auf Gremien verständigt, in denen regelmäßig Belange der Zusammenarbeit abgestimmt werden sollen.

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