Seit einem Jahr gilt eine neue Stadtbezirksförderrichtlinie. Sie ist die Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben durch die Stadtbezirke der Landeshauptstadt Dresden. Drei Stadtbezirksbeiräte haben im Dezember 2019 Antragsfristen für große Fördersummen beschlossen.
Der Stadtbezirksbeirat Altstadt hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 ab dem Jahr 2020 zwei feste Antragstermine zur Einreichung von Förderanträgen mit Gesamtkosten über 5 000 Euro beschlossen. Diese Anträge sind bis spätestens 1. April eines jeden Jahres sowie spätestens am 1. Dezember des Vorjahres beim Stadtbezirksamt Altstadt einzureichen. Anträge für Projekte mit Gesamtkosten unter 5 000 Euro bleiben von dieser Regelung unberührt. Diese sind wie bisher für Projekte im laufenden Jahr rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober beim Stadtbezirksamt Altstadt zu stellen.
Der Stadtbezirksbeirat Prohlis hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2019 ab dem Jahr 2020 zwei feste Antragstermine zur Einreichung von Förderanträgen mit einer Fördersumme über 3 000 Euro beschlossen. Diese Anträge sind bis spätestens 1. April eines jeden Jahres sowie spätestens am 1. November des Vorjahres beim Stadtbezirksamt Prohlis einzureichen. Anträge für Projekte mit einer Fördersumme unter 3 000 Euro bleiben von dieser Regelung unberührt. Diese sind wie bisher für Projekte im laufenden Jahr rechtzeitig (Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen), jedoch bis spätestens 15. Oktober beim Stadtbezirksamt Prohlis zu stellen.
Der Stadtbezirksbeirat Leuben hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 ab dem Jahr 2020 zwei feste Antragstermine zur Einreichung von Förderanträgen mit einer Fördersumme über 3 000 Euro beschlossen. Diese Anträge sind bis spätestens 1. April eines jeden Jahres sowie spätestens am 1. November des Vorjahres beim Stadtbezirksamt Leuben einzureichen. Anträge für Projekte mit einer Fördersumme unter 3 000 Euro bleiben von dieser Regelung unberührt. Diese sind wie bisher für Projekte im laufenden Jahr rechtzeitig (Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen), jedoch bis spätestens 15. Oktober beim Stadtbezirksamt Leuben zu stellen.
Stadtbezirksförderrichtlinie
Unter der Maßgabe, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und durch die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt wird, können Projektideen in den Stadtbezirken gefördert werden. Das können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichen Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen bzw. sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung obliegt dem zuständigen Stadtbezirksbeirat.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und zum Verfahren finden Sie in der Stadtbezirksförderrichtlinie unter: www.dresden.de/satzungen (Rubrik „Stadtbezirke“).
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