Waldschlößchenbrücke ohne Baugenehmigung

Foto: MARCO KLINGER

Der Neubau am Waldschlößchen wurde bereits 2013 eröffnet. Warum die Umweltprüfung noch nicht beendet ist.

Die Waldschlößchenbrücke wird gut genutzt. Bis zu 37.000 Autos rollen täglich darüber. Die Zahl der Radfahrer hat sich seit der Eröffnung im August 2013 sogar mehr als verdoppelt. Im Juni vergangenen Jahres wurde mit 130.127 Radfahrern ein neuer Rekord erreicht. Doch seit über dreieinhalb Jahren gibt es für das rund 179 Millionen Euro teure Großprojekt keine gültige Baugenehmigung. Im Juli 2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage der Grünen Liga Sachsen den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für ungültig erklärt. Die Richter hatten entschieden, dass er rechtswidrig ist.

Angeordnet wurde, die Umweltverträglichkeitsprüfung nach den strengen europäischen Richtlinien für FaunaFlora-Habitate (FFH) nachzuholen. Zuvor war heftig darüber debattiert worden, ob die Brücke in diesem Fall abgerissen werden muss. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier hatte das aber als „Ultima Ratio“, also als letzte Möglichkeit, bezeichnet. Das Gericht stellte klar, dass eine weitere Nutzung und somit auch eine Sperrung nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen seien. Seitdem wurde geprüft, wie umweltverträglich die Brücke für Fauna und Flora ist. Außerdem wurde der Artenschutz unter die Lupe genommen. Mit der Durchführung dieser Untersuchung war das Kieler Institut für Landschaftsökologie beauftragt. Im vergangenen Jahr hatte das Institut die Prüfungen abgeschlossen und der Stadt im Juli vorgelegt. „Die letzten Zuarbeiten werden für Ende Januar erwartet“, teilt das Straßenbauamt mit. Danach will die Behörde die Unterlagen prüfen.

Die Stadt hofft, dass sie im Frühjahr die Baugenehmigung bei der Landesdirektion beantragen kann. „Sie prüft dann die Vollständigkeit und Auslegungsfähigkeit“, erläutert das Straßenbauamt. Denn bei so großen Verfahren werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Gegebenenfalls könnte es noch Nachforderungen geben. In dem Verfahren wird festgelegt, welche weiteren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Brückenbau noch nötig sind.

SZ/HIL

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