An Schulen und Kitas gilt auch weiterhin keine umfassende Maskenpflicht.
Kultusminister Christian Piwarz (CDU) sprach am Dienstag bei der Vorstellung einer entsprechenden Allgemeinverfügung aber auch die Verantwortung an: „Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Schulen und Kitas ist es entscheidend, dass sich die Gesellschaft verantwortungsbewusst verhält.“ Die Schulen seien gut gerüstet für den Regelbetrieb.
Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kitas und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Außerhalb des Unterrichts wird Schülern und Lehrern eine Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Schulen können eine Pflicht um Tragen der Maske anordnen. Wer nicht zur Schule gehört, muss sie ohnehin tragen. Das gilt auch für Eltern.
Die Verfügung tritt am 31. August in Kraft und gilt bis zum 21. Februar – bis zum Ende der Winterferien in Sachsen. „Die lange Wirksamkeitsdauer soll zur Planungssicherheit beitragen. Wir machen damit aber auch deutlich, dass wir keine landesweit gültigen Beschränkungen mehr wollen, es sei denn, die Infektionslage verschärft sich wieder“, sagte Piwarz.
Lehrer, die etwa zur Risikogruppe gehören, können mit Attest vom Präsenzunterricht befreit werden, sagte der Kultusminister. Sie würden dann anderweitig eingesetzt.
Wer nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist oder mindestens ein Symptom dafür hat, darf Schulen und Kindertagesstätten in Sachsen nicht betreten. Das gilt auch für Menschen, die in den vergangenen zwei Wochen mit einer infizierten Person direkten Kontakt hatten sowie Menschen, die sich in den betreffenden Zeitraum in einem Risikogebiet aufhielten und keinen negativen Test vorlegen.
Nach Angaben des Kultusministeriums findet der Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Der Schulbesuch ist Pflicht. Schulische Veranstaltungen sind nur unter Einhaltung allgemeiner Hygienebestimmungen zulässig. Die Klassenzimmer müssen gut durchgelüftet werden. Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, muss täglich dokumentiert werden, wenn sich nicht zur Schule gehörenden Personen während des Unterrichtes oder bei einer schulischen Veranstaltung länger als eine Viertelstunde in der Schule aufgehalten haben.
Eltern von Kindern in einer Kita sind verpflichtet, täglich schriftlich zu erklären, dass ihr Kind kein typisches Symptom der Krankheit Covid-19 wie Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder allgemeines Krankheitsgefühl aufweist. «Wird die Erklärung nicht vorgelegt, wird das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung genommen», teilte das Ministerium mit. Eltern müssen in Kitas und auf dem Gelände eine Schutzmaske tragen.
Für den Hort ist eine schriftliche Erklärung zum Gesundheitszustand des dort betreuten Kindes nicht mehr erforderlich. Fremde müsse aber grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung in einer solchen Einrichtung tragen.
Sachsen hatten die Wiederaufnahme des Regelbetriebes an Schulen von zwei wissenschaftlichen Studien flankieren lassen. Dabei kam heraus, dass Schulen bislang keine Hotspots bei der Verbreitung des Coronavirus waren.
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, hatte sich dagegen für eine Maskenpflicht auch im Klassenzimmer ausgesprochen. In Nordrhein-Westfalen, wo für rund 2,5 Millionen Schüler das neue Schuljahr beginnt, ist genau das für Schüler ab der fünften Klasse geplant – vorerst bis Ende August.
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