Dresden verbietet weitere Demos am Samstag

70-jähriger vermisst
Symbolfoto: Archiv

Dresden hat für den kommenden Sonnabend weitere Versammlungen im Kontext der Querdenken-Szene vor dem Hintergrund der bundesweiten Mobilisierung verboten.

Im Ergebnis wurden nunmehr sowohl die Versammlung „Lebendiger Advent – Adventsversammlung für freie Religionsausübung, für Hoffnung und Menschlichkeit“ (welche ebenfalls als Gottesdienst beworben wird) als auch ein geplanter Fahrzeugkorso unter dem Motto „Die Liebe zieht durch Dresden“ verboten.

Beide Versammlungen verfolgen eine identische Zielsetzung wie die bereits am Mittwoch, 8. Dezember 2020 durch die Behörde verbotene Querdenken-Demonstration. Vor dem Hintergrund der Pandemiesituation sowie eines identischen bzw. ähnlichen Teilnehmerkreises greifen aus diesem Grund ähnliche Verbotsgründe zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in Dresden. Sowohl der Aufruf zu bzw. die Durchführung einer verbotenen Versammlung als auch die Teilnahme an einer solchen stellen Handlungen dar, welche als Straftat verfolgt werden oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Gleiches gilt für die auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom Dienstag, 8. Dezember 2020 verbotenen Versammlungen, die nicht bis zum Mittwoch, 9. Dezember 2020, 24 Uhr schriftlich bei der Versammlungsbehörde angezeigt wurden.

Insbesondere handelt strafbar, wer gemäß § 24 des Sächsischen Versammlungsgesetzes öffentlich zur Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung auffordert, nachdem die Durchführung verboten wurde. Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten können auf Grundlage des Versammlungsgesetzes Bußgelder bis 500 Euro und auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes bis 25.000 Euro fällig werden. Unabhängig hiervon werden an diesem Tag Verstöße gegen den Mindestabstand und die Maskenpflicht parallel konsequent geahndet.

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