Vogelgrippe erreicht Sachsen

Verdacht auf Vogelgrippe: Eine medizinisch-technische Assistentin untersucht verschiedene Proben in der Untersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsens (LUA) in Dresden auf die Epidemie // Foto: imago/momentphoto/Killig

Bereits im vergangenen Jahr hat die Vogelgrippe Sachsen erreicht. Der Freistaat hat daraufhin die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Tierseuche verschärft.

In Sachsen wurden am 25. und 30. Dezember 2020 Ausbrüche der Vogelgrippe bei gehaltenem Geflügel im Landkreis Leipzig amtlich festgestellt. Beide Bestände hatten unmittelbar davor hohe Tierverluste zu verzeichnen. Durch die zuständigen Behörden wurden Restriktionszonen gebildet, in denen weiterführende Maßnahmen umgesetzt werden müssen, die betroffenen Bestände wurden getötet.

Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogel- und Wildvogelpopulationen und des Eintrages in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft. Daher werden die Überwachungsmaßnahmen bezüglich kranker und verendet aufgefundener Wildvögel intensiviert. Die Aufstallung von gehaltenem Geflügel wird in Dresden angeordnet, sobald dies die interne Risikobewertung erforderlich macht. Aktuelle Informationen werden im Internet unter www.dresden.de/vogelgrippe bereitgestellt.

Maßgeblich für die Verhinderung von Ausbrüchen ist die Einhaltung vorgeschriebener Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen. Zur Kontrolle der eigenen Biosicherheit stellt die Universität Vechta eine Risikoampel zur Verfügung (www.risikoampel.uni-vechta.de) Der Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden.

Was ist dagegen zu tun?

Bürgerinnen und Bürger

Melden Sie kranke oder verendete Wildvögel – insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – zur Früherkennung umgehend dem Veterinäramt. Grundsätzlich wichtig für Menschen: Berühren Sie verendete Tiere nicht bzw. nur mit Handschuhen!

Geflügelhalterinnen und -halter

Halten Sie Ihr Geflügel so, dass es keinen Kontakt zu Wildvögeln hat.
Tragen Sie im Stall oder Auslauf separate Schutzkleidung und Stallschuhe. Reinigen und desinfizieren Sie vor und nach Geflügelkontakt Ihre Hände.
Betreten Sie andere Geflügelhaltungen in den folgenden 48 Stunden nicht.
Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Ihrem Geflügel in Berührung kommen, unzugänglich für Wildvögel auf.
Füttern Sie Ihre Tiere im Stall. Benutzen Sie Leitungswasser zur Tränke und kein Regen- oder sonstiges Oberflächenwasser. Sichern sie Ställe vor unbefugtem Zutritt. Melden Sie Tierverluste, neurologische Symptome, Rückgang der Legeleistung oder Zunahme sofort dem Veterinäramt (Merkblatt des FLI Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen unter www.openagrar.de).

Jägerinnen und Jäger

Vermeiden Sie Kontakt zu Geflügel, nachdem Kontakt zu Federwild oder dessen Ausscheidungen bestand. Melden Sie kranke oder verendete Wildvögel – insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – zur Früherkennung umgehend dem Veterinäramt.

Kontakt und weitere Informationen

Mehr Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter: www.dresden.de/vogelgrippe

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