Am 26. September ist es wieder so weit, Deutschland wählt seinen neuen Bundestag. Dresden sucht ab sofort mindestens 4.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Anmeldung über das Onlineformular ab sofort möglich
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, zählen Stimmen aus und stellen das Ergebnis fest. Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, sollte am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem müssen Interessenten wahlberechtigt sein und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Dresden haben. Die Anmeldung ist ab sofort bevorzugt über das Onlineformular möglich.
„Ich danke allen, die sich für dieses wichtige Ehrenamt melden. Viele unterstützen die Landeshauptstadt seit Jahren als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,“ so der Erste Bürgermeister Detlef Sittel.
Bei erstmaligen Einsatz werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Beisitzende eingesetzt, um den Ablauf der Wahl kennenzulernen. Danach können Interessenten auch als Wahlvorstehende, Schriftführende oder deren Stellvertretung berufen werden. Für krankheitsbedingte Absagen am Wahltag werden zudem Reservekräfte gesucht, die kurzfristig eingesetzt werden können.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Allerdings müssen nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes die gesamte Zeit vor Ort sein, sondern es wird am Morgen ein Schichtbetrieb organisiert. Bei der Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr muss dann der gesamte Wahlvorstand anwesend sein. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit 14 Uhr.
Ehemalige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wurden bereits kontaktiert
Ehemalige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wurden bereits kontaktiert und aufgerufen, sich erneut zu engagieren. Wer noch nicht benachrichtigt wurde, kann sich bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer melden. Auch bei weiteren Fragen kann die Arbeitsgruppe Wahlhelfer (Theaterstraße 6, Zimmer 2|227) telefonisch unter 0351/4881118 oder per E-Mail ([email protected]) kontaktiert werden. Die Arbeitsgruppe ist von Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag 13 Uhr bis 16 Uhr sowie Dienstag von 13 bis 18 Uhr erreichbar.
Das Ehrenamt im Wahlvorstand wird vergütet: Je nach Einsatz und Funktion gibt es ein Erfrischungsgeld von 35 bis 65 Euro, welches rund 14 Tage nach der Wahl überwiesen wird. Zusätzlich können alle Berufenen am Wahltag kostenlos mit Bus und Bahn in Dresden fahren.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden nach § 4 Abs. Nr. 4d der Coronaschutzverordnung in die Priorisierungsstufe 3 eingestuft. Die Landeshauptstadt Dresden arbeitet derzeit daran, dass bestätigte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kurzfristig Impftermine vereinbaren können.
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