Das Dresdner Gesundheitsamt hat die Ermittlungen im Wohnhaus Hildebrandstraße 7 fast abgeschlossen. Das Gebäude musste aufgrund der Corona-Infektion eines indischen Staatsangehörigen mit Todesfolge am Abend des 3. Juni 2021 rundum unter Quarantäne gestellt werden. Es folgte eine PCR-Testung von 170 Bewohnerinnen und Bewohner. Nach Auswertung der Testergebnisse konnte die Quarantäne am Abend des 6. Juni 2021 für all ebendiese beendet werden, die ein negatives Testergebnis hatten und nicht als Kontaktperson zu einer infizierten Person galten. Die Delta-Variante konnte in einem Fall bestätigt werden. Weitere Sequenzierungsergebnisse folgen.
Wie fielen die Testergebnisse aus und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
Von den 170 durchgeführten PCR-Tests waren sieben Befunde positiv. In drei Fällen gab es bereits kürzlich eine bestätigte Corona-Infektion, sodass die erneuten Testergebnisse die bestehende Infektion widerspiegeln. Für diese Personen wurde jedoch die Quarantäne zum Ausschluss einer Übertragung verlängert. In zwei weiteren Fälle musste die Quarantäne nach einem Vorbefund nicht weiter verlängert werden, da eine Infektiösität nicht mehr bestand. Die übrigen Fälle müssen die vollständige Absonderungszeit einhalten. Der Gesundheitszustand ist in allen Fällen gut.
Wurde die sogenannte Delta-Variante nachgewiesen?
Ja. Die spezifische PCR-Untersuchung der Proben hat ergeben, dass in drei der sieben Positivbefunde die Delta-Variante wahrscheinlich ist. Die genauen Sequenzierungsbefunde stehen noch aus. Deshalb wurde in diesen Fällen schon aufgrund des Verdachtes der Virusmutation die Absonderung angeordnet bzw. verlängert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Delta-Variante als schneller übertragbar gilt.
Konnte der Infektionsursprung der verstorbenen Person ermittelt werden?
Ja. Die Fallermittlung hat ergeben, dass die verstorbene Person mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Infektion in Dresden und damit nicht auf einer Auslandsreise erworben hat. Es besteht ein epidemiologischer Zusammenhang zu einer anderen positiv getesteten Person. Zwischen ihr und der verstorbenen Person bestand ein relevanter Kontakt; eine Übertragung der Infektion auf diesem Wege ist anzunehmen. Beim eigentlichen Quellfall wurde die Delta-Variante nachgewiesen. Auch die nun vorliegende Sequenzierung der Probe des Verstorbenen weist diese Variante auf.
Wurde bei der verstorbenen Person eine Obduktion angeordnet?
Nein. Den vorliegenden Erkenntnissen und Berichten zufolge handelt es sich um einen gleichwohl sehr schweren, aber typischen Verlauf einer COVID-19-Erkrankung. Die Obduktion würde diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse bringen. Es wurde daher nach Sichtung des Verlaufsberichtes von der Anordnung einer Obduktion abgesehen.
Wie viele Kontaktpersonen befinden sich wegen der Ermittlung nun in Quarantäne?
Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung wurde bei 13 Personen ein enger Kontakt zu einer positiv getesteten Person ermittelt. Diese 13 Personen befinden sich neben den positiv Getesteten in Quarantäne und dürfen für die Dauer von maximal 14 Tagen die eigene Häuslichkeit nicht verlassen. Die Dauer der Quarantäne wurde entsprechend der Ermittlungen für jeden Einzelfall festgelegt.
Wie überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung der Quarantäne für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen?
Die Quarantäne wird durch regelmäßige Kontrollanrufe und unangekündigte Besuche vor Ort überwacht. Ein Verstoß gegen die Quarantäneregeln kann mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zudem werden bei den Kontaktpersonen vor Abschluss der Quarantäne PCR – Testungen vom Gesundheitsamt durchgeführt, um gerade in dieser speziellen Fallkonstellation das Risiko der Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Grundsätzlich ist aber jede Person angehalten, vor Ende der Quarantäne einen Antigenschnelltest durchzuführen.
Welche abschließende Einschätzung trifft das Gesundheitsamt?
Zur Unterbrechung der Infektionsketten und der Eindämmung einer Ausbreitung der Delta-Variante musste ein sehr restriktives Vorgehen gewählt werden, das allen Beteiligten und vor allem der Bewohnerschaft ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und Akzeptanz abverlangte. Ihnen gilt der ausdrückliche Dank des Gesundheitsamtes. Weil schnell gehandelt wurde, ist davon auszugehen, dass die Weiterverbreitung der Delta-Variante unterbunden werden konnte. Die Umgebungsuntersuchungen sind weitestgehend abgeschlossen.
Es zeigte sich im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung und der Rückwärtsermittlung im Fall des Verstorbenen, dass diejenigen, die sich in seinem Umfeld schon früher infiziert hatten, nicht alle Kontaktpersonen aus Sorge um eine Quarantäne angegeben oder Quarantäneregeln nicht konsequent eingehalten haben. Das beförderte letztlich die Übertragung der Corona-Infektion. In diesem speziellen Falle zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Angabe aller Kontaktpersonen und die strikte Einhaltung der Quarantäne sind.
Das Gesundheitsamt wird auch weiterhin durch zügige Fallermittlung und -bearbeitung dazu beitragen, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. Nur so kann es gelingen, die Verbreitung von SARS-CoV-2 und etwaiger Virusvarianten einzudämmen.
Weitere Informationen: www.dresden.de/corona
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