Eines ist sicher: Für viele der heute Erwerbstätigen wird die gesetzliche Rente allein nicht reichen, um im Alter den Lebensstandard zu halten. Da ist es klug, zusätzlich auf die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge zu setzen: die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung. Wer in Letztere investieren will, sollte einiges über diese Säule wissen.
Betriebliche Leistungen zur Altersversorgung
Hinter dem Begriff „betriebliche Altersversorgung“ (kurz: bAV) verstecken sich alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt. Dazu gehören Rentenzahlungen an ehemalige Arbeitnehmer, die Versorgung von Hinterbliebenen und die Versorgung bei Invalidität.
Für die Umsetzung einer Betriebsrente schließt der Arbeitgeber in der Regel einen Vertrag mit einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse ab. An diese überweist er monatlich einen bestimmten Sparbetrag.
Entweder spart er diese Beträge für den Arbeitnehmer allein an, oder der Arbeitnehmer investiert einen Teil seines Lohns oder Gehalts in die bAV – zuzüglich eines Zuschusses vom Arbeitgeber. Diese auch Entgeltumwandlung genannte Vorgehensweise ist erfahrungsgemäß aber nur interessant, wenn der Arbeitgeber sich mit mindestens 20 Prozent oder besser noch mehr beteiligt. Bei Neuverträgen muss er laut Gesetz mindestens 15 Prozent der Arbeitnehmer-Sparbeiträge zuschießen, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Vorteile einer bAV
Auf die Beiträge zur bAV darf in der Ansparphase nicht vom Staat zurückgegriffen werden. Auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer seinen Job verloren hat und die Grundsicherung beantragen muss – die angesammelten Sparbeiträge gehören zum nicht anrechenbaren Vermögen.
Ein weiterer Vorteil ist die Freibetragsregelung: Muss ein bAV-Empfänger als Rentner Grundsicherung beantragen, wird die Betriebsrente nicht in voller Höhe zum Einkommen angerechnet. Ein Sockelbetrag in Höhe von 100 Euro bleibt garantiert, darüber hinaus sind weitere 30 Prozent bis zu einem bestimmten Höchstsatz nicht anrechenbar. Außerdem findet bei einer bAV mit Invaliditätsleistungen gegenüber privaten Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsversicherungen häufig nur eine einfache Gesundheitsprüfung statt. Ein Abschluss ist so trotz etwaiger Vorerkrankungen leichter möglich.
Nachteile einer bAV
Größter Nachteil einer bAV ist, dass sie in der Auszahlungsphase zu hundert Prozent steuerpflichtig ist. Die Höhe der Abgabe ist vom individuellen Steuersatz des Ruheständlers abhängig.
Ein weiteres Manko ist das Anlagerisiko der Arbeitnehmer bei neuen Finanzprodukten: Bei ihnen ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, den vorab vereinbarten Betrag an die Versorgungseinrichtung zu zahlen. Die Höhe der bAV ist dabei nicht garantiert, und der Arbeitgeber haftet nicht für die eingezahlten Beiträge oder die Auszahlung einer garantierten Mindestrente.
Mangelnde Flexibilität ist ebenfalls ein Nachteil: Vor der regulären Auszahlung kann der Arbeitnehmer nicht auf das angelegte Kapital zugreifen. Kommt es zu einem Arbeitsplatzwechsel, sind die bAV-Verträge oft nicht übertragbar. In einem solchen Fall muss der bisherige Vertrag auf Eis gelegt und ein neuer über den aktuellen Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze nutzen
Was nicht jeder weiß: Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hat Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung. Wie jedes Jahr wurde auch zum Jahreswechsel 2020/21 die BBG wieder erhöht. Sie definiert die Höchstgrenze der Sozialversicherungsbeiträge bei den Lohnabzügen.
Nach Angaben der Website des Finanzdienstleistungsunternehmens tecis erhöht sich dadurch der steuerfreie Anteil, der Arbeitnehmern für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung steht. Sie nutzen dabei bis zu acht Prozent der aktuellen BBG steuerfrei, und bis zu vier Prozent sozialabgabenfrei. Laut den tecis-Finanzexperten hat sich der Anteil in diesem Jahr von 552 Euro auf 568 Euro monatlich (steuerfrei) und von 276 Euro auf maximal 284 Euro (sozialabgabenfrei) erhöht. Diese Beträge können Arbeitnehmer ohne Abzüge in eine bAV investieren. Zusätzlich weisen sie auf ihrer Website auf die Möglichkeit einer BBG-Dynamik hin: Wird eine solche Dynamik bei Abschluss vereinbart, passen sich die Beträge der jährlichen BBG-Entwicklung an – ganz automatisch.
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