In den letzten Junitagen 2021 war das Gesundheitsamt zu stichprobenartigen Begehungen in der Innen- und Außengastronomie.
Beim Einsatz vor Ort beantworteten die Fachleute des Hygienischen Dienstes Fragen zu den bestehenden Regelungen und Hygienekonzepten und standen den Gastronomen beratend zur Seite. Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Bauer zieht ein erstes Fazit: „Unsere Einsatzteams bekamen insgesamt ein gutes Feedback. Viele Gastronomen waren dankbar, dass sie Unklarheiten im direkten Gespräch klären konnten. Zudem stellten unsere Fachleute keine schwerwiegenden Missachtungen der aktuellen Regelungen fest und konnten die meisten Verstöße vor Ort klären.“
Die häufigsten Unsicherheiten traten hinsichtlich der Mindestabstände, der Kontaktdatenerfassung sowie in der Festlegung der Bereiche mit Maskenpflicht auf. Ein schriftliches Hygienekonzept der Gastronomiebetriebe, Kantinen oder Mensen sollte daher unbedingt folgende Punkte berücksichtigen:
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
- Schilder oder/und Piktogramme im Eingangsbereich informieren über alle Maßnahmen des Hygienekonzeptes
- Möglichkeit der Händehygiene sofort nach Betreten des Geländes/Gebäudes
- Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNS) durch die Mitarbeiterschaft im Innen- und Außenbereich – Wechsel nach 75 Minuten empfohlen
- Tragen der MNS durch die Gäste/Kunden bis zur Platzierung und beim Verlassen des Platzes (im Außenbereich: Sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, im Innenbereich: verpflichtend)
- Personen mit Verdacht auf Covid-19 haben keine Zugangsberechtigung
- Kontaktdatenerfassung im Innenbereich mit Beachtung der Datenvernichtung
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern in alle Richtungen innen und außen und in Sanitäranlagen – Trennwände im Innenbereich bieten keine Möglichkeit zur Reduzierung des Mindestabstandes!
- Menschenansammlungen vermeiden – Einlass- und Besucherstrommanagement
- regelmäßige Lüftung
- regelmäßige Reinigung oder Desinfektion von Tischen, Stühlen, Türgriffen, der Sanitäranlage
- Geschirr, Gläser, Besteck muss vor der Verwendung vollständig getrocknet sein. Verwendung von Spülmaschinen und einer Reinigungstemperatur von mindestens 60 Grad empfohlen
- bargeldlose Zahlung angeraten
Für die Entnahme von Speisen in Selbstbedienung:
- Besteckausgabe durch Personal
- Einhaltung der Hygieneregeln durch Personal beaufsichtigt
- Buffetspeisen, Tablett- und Geschirrentnahmestelle vor Tröpfchen (Niesen, Husten) schützen
- Entnahmezangen – wenn vorhanden – regelmäßig reinigen und desinfizieren
- Warteschlangen verhindern
Für Shisha-/ Wasserpfeifenbars:
- eine Person oder ein Haushalt pro Shisha/Wasserpfeife
- Einwegschläuche, Einwegmundstücke
- Zubereitung mit Mundschutz und Handschuhen
- gründliche Reinigung und Desinfektion (inkl. Glaskörper) nach Benutzung
- wenn vollkommen trocken erst unmittelbar vor erneuter Nutzung Wasser einfüllen
Allgemein gilt darüber hinaus:
- Regelmäßige Schulung des Personals über Neuerungen/Änderungen im Hygienekonzept
- Benennung Verantwortlicher für das Hygienekonzept
- Benennung der Desinfektionsmittel
Appell des Gesundheitsamtes an Gastronomen und Gäste
Dr. Frank Bauer: „Ungeachtet der aktuell niedrigen Inzidenzen ist es weiterhin äußerst wichtig, dass alle die Hygieneregeln einhalten. Gerade im Hinblick auf die Ausbreitung der besorgniserregenden Delta-Mutation auch in unserer Stadt dürfen die wieder gewonnenen Freiheiten jetzt nicht zu Nachlässigkeiten führen. Wir rufen sowohl Gastronomen als auch Gäste dazu auf, uns aktiv bei der Pandemiebewältigung zu unterstützen, indem sie sich weiterhin verantwortungsvoll verhalten.“
Weitere Informationen unter: www.dresden.de/corona-hygienekonzepte
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