Nach den Sommerferien startet am 6. September das neue Schuljahr in Sachsen. Für alle Schüler findet Präsenzunterricht statt. Somit gilt auch wieder die Schulbesuchspflicht, die im letzten Schuljahr zeitweise ausgesetzt war.
In den ersten beiden Schulwochen gilt eine dreimalige Testpflicht ab einer Inzidenz von 10 sowie eine Maskenpflicht ab der 5. Klasse. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. Die entsprechenden Nachweisdokumente müssen am ersten Schultag vorgelegt werden. Damit sollen Infektionen durch Reiserückkehrer verhindert werden. Welche Regeln außerdem gelten:
Gibt es zum Schulstart besondere Regeln?
Das Schul- und Hortpersonal muss sich in der Vorbereitungswoche ab 30. August zweimal wöchentlich testen. In den ersten beiden Wochen nach den Ferien müssen sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schul- und Hortpersonal zweimal in der Woche auf das Coronavirus testen lassen, in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 10 dreimal pro Woche. So sollen Infektionen durch Reiserückkehrer vermieden werden. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen.
Gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude?
In den ersten zwei Schulwochen gilt wieder eine verschärfte Maskenpflicht in den Schulen – außer an Grund- und Förderschulen auch im Unterricht –, wenn in dem Landkreis die Inzidenz von 10 überschritten ist.
Müssen sich Schüler testen lassen?
Bei einer Inzidenz unter 10 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal in Schulen und Kitas einmal in der Woche selbst testen oder testen lassen. Bei einer Inzidenz über 10 sind zwei Tests pro Woche Pflicht. Für geimpfte und genesene Personen gilt diese Regel nicht.
Bei einem Inzidenzwert über 35 gilt wieder Maskenpflicht im Schulgebäude und in weiterführenden Schulen auch im Unterricht. Derzeit liegt die Inzidenz in Dresden über diesem Wert. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 wird das Tragen einer medizinischen Maske im Schulgelände aber nur empfohlen. Eine Ausnahme sind die ersten zwei Schulwochen.
Wann gibt es wieder Wechselunterricht an Sachsens Schulen?
Ziel ist es, alle Schulen und Kindergärten grundsätzlich im Regelbetrieb geöffnet zu lassen, sagte Kultusminister Piwarz. Neu ist, dass sich Sachsen nicht mehr an Inzidenzen orientiert, sondern die Lage in den Klinken im Fokus steht.
Alle Grund- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen in Sachsen müssen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Klassen oder Gruppen gehen, wenn die sogenannte Überlastungsstufe erreicht ist. Sie tritt ein, wenn mehr als 1.300 Betten auf Normalstationen oder 420 Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. In allen weiterführenden Schulen findet dann Wechselbetrieb statt. Abschlussklassen sind von der Regelung ausgenommen.
Ausführliche Informationen zu den Schutzmaßnahmen gibt es hier.
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