Im Bürgersaal des Stadtbezirksamtes Prohlis wird vom 18. Oktober bis 23. Oktober gegen Corona geimpft.
Von Montag, 18. Oktober, bis Sonnabend, 23. Oktober 2021, wird in Prohlis wieder gegen Corona geimpft. Erwachsene, aber auch Jugendliche und Kinder über zwölf Jahren, können täglich von 10 Uhr bis 15.30 Uhr ohne Anmeldung in den Bürgersaal des Stadtbezirksamtes an der Prohliser Allee 10 kommen. „Bereits im August und September konnten wir Impfungen im Stadtteil Prohlis anbieten. Die Resonanz war sehr gut. Daran möchten wir anknüpfen und weiteren Menschen eine Corona-Schutzimpfung ermöglichen“, so der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Frank Bauer. Das Stadtbezirksamt unterstützt diese Aktion und stellt den Bürgersaal zur Verfügung.
In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des Deutschen Roten Kreuzes werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson, BioNTech und Moderna verabreicht – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech und Moderna ist eine zweite Impfung nach drei Wochen (BioNTech) bzw. vier Wochen (Moderna) notwendig. Die Zweitimpfungen können je nach Impfabstand noch im Bürgersaal erfolgen oder sollten dann über den Haus- oder Facharzt oder an einem anderen Impfstandort erfolgen. Informationen zu den mobilen Impfaktionen werden auf der Internetseite veröffentlicht.
Das mobile Impfteam ist noch einmal vom 2. November bis 6. November sowie vom 22. November bis 27. November zwischen 10 Uhr und 15.30 Uhr im Stadtbezirksamt Prohlis zu Gast. Bei allen Impfaktionen im Bürgersaal sind sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfungen möglich. Ausnahme sind Auffrischungsimpfungen für immunsupprimierte Personen, die dazu ihre Hausärzte aufsuchen sollten. Die Impfung ist kostenfrei. Mitzubringen sind die Krankenversicherungs-Chipkarte oder der Ausweis bzw. Pass sowie der Impfausweis (falls vorhanden). Bei Jugendlichen unter 16 ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht anwesend sein.
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