Ab Mittwoch, 01. Dezember greifen Ausgangssperren in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für alle Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Grundlage dafür sind die aktuellen Inzidenzen und die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung. Dresden überschreitet die 1.000 Inzidenz bereits seit sieben Tagen.
Das Verlassen der Unterkunft ist in dieser Zeit für Personen ohne Impf- oder Genesenen-Status nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:
1. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
2. die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
3. die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
4. die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
5. Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
6. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 16,
7. die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
8. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
9. die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
10. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Wird der Schwellenwert von 1.000 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, gilt die Ausgangssperre ab dem nächsten Tag nicht mehr.
Die aktuellen Zahlen und weitere Informationen unter www.dresden.de/corona
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