Auslandskrankenschutz: Beim Wintersport unverzichtbar

Wer jetzt zum Wintersport in die Ski- und Urlaubsgebiete im Ausland fährt, sollte an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken.
Wer jetzt zum Wintersport in die Ski- und Urlaubsgebiete im Ausland fährt, sollte an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. //Foto: Pixabay

Die beliebten Winterurlaubsziele in Österreich sind aus dem Lockdown entlassen und erwarten nun die Gäste zu den Weihnachtsferien – unter Gewährleistung aller gebotenen Hygienemaßnahmen in der Gastronomie und an den Seilbahnen und Freizeiteinrichtungen. Skifahren, Langlaufen und Winterwandern sind auch in Südtirol, im Trentino, der Schweiz sowie in Frankreich und Tschechien wieder möglich. Doch wer jetzt zum Wintersport in die Ski- und Urlaubsgebiete im Ausland fährt, sollte an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Die schützt nicht nur bei der großen Auslandsreise im Sommer, sondern auch beim Kurztrip über die Grenze, und sei es nur für einen Tag zum Skifahren. Denn wer „Hals- und Beinbruch“ allzu wörtlich nimmt, ist nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.   

Ärztliche Behandlungen im Ausland können teuer werden. Die Auslandskrankenversicherung deckt weltweit notwendige Behandlungskosten und einen medizinisch vertretbaren Rücktransport von Patienten nach Deutschland ab. Den zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Doch er wird auch in der Wintersaison häufig durchgeführt. So holte der ADAC Ambulanz-Service im Winter 2019/2020 allein aus Österreich rund 1000 Urlauber per Krankenwagen zurück, viele davon nach einem Unfall beim Wintersport oder auf eis- und schneeglatten Wegen.

Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert. Wenn also jemand zum Beispiel aus einer Gletscherspalte oder unwegsamen Gelände geborgen werden muss, tritt die Versicherung ein. 

Man kann zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium wählen. Alle drei sind ohne Selbstbeteiligung und beinhalten unter anderem die Behandlung als Privatpatient, das Rooming-in einer Begleitperson im Krankenhauszimmer, einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport, die Organisation von Hilfsleistungen sowie eine rasche Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Im Familientarif sind Kinder bis zum Alter von 23 Jahren mitversichert. Im Tarif Exklusiv werden nach der Erstversorgung des Patienten die Kosten für die Rückfahrt in seine Unterkunft übernommen.  

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  1. Mehr Zufriedenheit durch weniger finanzielle Verpflichtungen

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