Ab wann gilt ein Mensch als vermisst? Wie viele Vermisste gibt es eigentlich pro Jahr? Und wie lange dauert im Schnitt die Suche? Fragen an die Polizeidirektion Dresden
Felix L., 35 Jahre alt, war plötzlich verschwunden. „Abgängig“, wie es in der Behördensprache heißt. Vergangenen Mittwoch, es war der 16. Februar, wurde er letztmalig im Krankenhaus Friedrichstadt gesehen. Und weil Felix L. auf Medikamente angewiesen ist und ärztliche Betreuung benötigt, flatterte zwei Tage später am Freitagmittag die Vermisstenmeldung in den Mailfächern der örtlichen Medien.
Wie viele Vermisste gibt es eigentlich pro Jahr?
Zwischen 2.000 und 2.100 solcher Suchmeldungen hat die Polizeidirektion Dresden (PD) jedes Jahr auf dem Tisch. Das klingt sehr viel, allerdings tauchen in dieser Statistik auch sogenannte Dauerausreißer auf, also Menschen, die mehrfach als vermisst gemeldet werden. Dazu gehören vor allem Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren, die in Jugendeinrichtungen leben und von dort immer wieder ausbüxen. Sie machen generell den Großteil der Vermisstenfälle in der PD Dresden aus, gefolgt von älteren Personen ab 70plus, die sich – oft auch dement – aus Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen entfernen.
Konkret wurden im Jahr 2020 insgesamt 2.074 und im vergangenen Jahr 2.112 Vermisstenfälle bearbeitet.
Ab wann wird jemand öffentlich gesucht?
Hier spielt das Alter eine ganz wichtige Rolle. „Kinder werden sofort gesucht“, sagt Stefan Grohme von der Stabsstelle Kommunikation der PD Dresden. „Das gilt auch bei Jugendlichen aus Einrichtungen, wenn Hinweise auf mögliche Gefahren vorliegen, zum Beispiel Suizidabsichten oder psychische Ausnahmesituationen. Grundsätzlich erhalten alle unter 18-Jährigen sofort einen Vermisstenstatus, sobald sie ihren gewohnten Lebensbereich verlassen haben und der Aufenthalt unbekannt ist.“ Bei Erwachsenen geschehe dies nur in dem Fall, dass weitere Hinweise für eine Gefährdung vorliegen.
Ein sogenannter Vermisstenstatus reicht allerdings nicht aus, um öffentlich gesucht zu werden. Dazu bedarf es der Einwilligung der Fürsorgeberechtigten, also von Eltern oder zum Beispiel Betreuern der jeweiligen Einrichtungen sein.
Wie lange dauert die Suche im Durchschnitt?
Hier spielt das Alter eine ganz wichtige Rolle. „Kinder werden sofort gesucht“, sagt Stefan Grohme von der Stabsstelle Kommunikation der PD Dresden. „Das gilt auch bei Jugendlichen aus Einrichtungen, wenn Hinweise auf mögliche Gefahren vorliegen, zum Beispiel Suizidabsichten oder psychische Ausnahmesituationen. Grundsätzlich erhalten alle unter 18-Jährigen sofort einen Vermisstenstatus, sobald sie ihren gewohnten Lebensbereich verlassen haben und der Aufenthalt unbekannt ist.“ Bei Erwachsenen geschehe dies nur in dem Fall, dass weitere Hinweise für eine Gefährdung vorliegen.
Ein sogenannter Vermisstenstatus reicht allerdings nicht aus, um öffentlich gesucht zu werden. Dazu bedarf es der Einwilligung der Fürsorgeberechtigten, also von Eltern oder zum Beispiel Betreuern der jeweiligen Einrichtungen sein.
Wer ist eigentlich an einer Suchaktion beteiligt
Auch das ist natürlich genau geregelt. Zuerst werden die Streifendienste informiert, aber auch die Verkehrsbetriebe und Taxiunternehmen – schließlich sind deren Mitarbeiter mittendrin im mobilen Alltag. Je nach Lage können aber auch sehr schnell Suchhunde, Hubschrauber mit Wärmebildkameras und weitere Polizei- und Fremdkräfte hinzugezogen werden, vor allem wenn wie bei kleinen Kindern oder hilflosen alten Menschen wirklich Gefahr im Verzug ist. „Bei Langzeitvermissten erfolgt eine bundesweite Erkenntnisanfrage, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind“, so Stefan Grohme.
Macht Datenschutz die Suche per Foto schwierig?
Wenn wie Fall von Felix L. öffentlich nach jemandem gesucht wird, dann erhalten die Redaktionen auch ein Foto der Person. Vorausgesetzt die Angehörigen haben dem zugestimmt und es ist im Sinne des Betroffenen. Denn im Allgemeinen landen diese Fotos heute sofort in den sozialen Medien und verbleiben dort ziemlich lange bis ewig.
Deshalb gelten für die Veröffentlichung von Fahndungsfotos nach vermeintlichen Straftätern auch viel strengere Bestimmungen. Im Regelfall kann die Polizei die Fahndung nämlich nicht selbst veranlassen, sondern benötigt hierfür einen gerichtlichen Beschluss. Der Grund? Die Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Denn wird nach einem vermeintlichen Straftäter öffentlich mit Foto gefahndet, besteht immer die Gefahr der „Diffamierungen durch die Bevölkerung“. Was nämlich, wenn der Gesuchte unschuldig ist? Sein „Suchbild“ bleibt mitunter jahrelang im World Wide Web und das wiederum verletzt Persönlichkeitsrecht.
Zurück zu Felix L.: Für den jungen Mann, der als 1,75 m groß und hager beschrieben wurde, dunkle Haare hat und „Igelschnitt“ trägt, ging die Sache gut aus. „Polizisten trafen den Mann an und brachten ihn zurück ins Krankenhaus. Es besteht keine Straftat“, hieß es im Polizeibericht vom 22. Februar.
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