Ab 2. August ist es in Dresden zeitlich befristet verboten, Feuerwerke zu zünden. Auch öffentliche Feuerstellen und Grillplätze sind dann tabu.
Wie wichtig dieses Verbot ist, zeigte nicht zuletzt der Brand einer Wiese in Übigau am 28. Juli. Mit den geplanten Verboten sollen alle möglichen Gefahrenquellen eingedämmt werden.
Sollten Hitze und Trockenheit anhalten und die neue Allgemeinverfügung bis Mitte oder Ende August gelten, dann fällt vermutlich auch das große Stadtfest-Feuerwerk aus.
Auch wenn das Verbot erst kommende Woche in Kraft tritt, appellieren Stadtverwaltung und Feuerwehr schon jetzt, alle feuergefährlichen Handlungen zu unterlassen. Gegrillt werden darf bis jetzt ohnehin nur an den öffentlich zugelassenen Feuerstellen. Auch Feuerwerke, die für die nächsten zwei Tage bereits genehmigt sind, dürfen gezündet werden.
Die aktuellen Waldbrandwarnstufen für Sachsen stehen hier
Dies gilt sicherlich nicht für privates Grillen im Garten?