Seit 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Substanzen für die Verwendung von E-Zigaretten der Tabaksteuer und somit auch E-Liquid. Die Freimenge bei der Einfuhr für den persönlichen Ge- und Verbrauch beträgt einen Liter, jedoch höchstens 10 Kleinverkaufspackungen.
Pech für jenen Fahrer also, der am 6. August bei einer Kontrolle auf dem Rastplatz „Am Heidenholz“ an der A17 vom Dresdner Zoll entdeckt wurde. Der Niederländer war mit seinem Kleintransporter auf dem Weg von Tschechien in die Niederlande und hatte über 21 Liter E-Liquid, verpackt in 22 Karton, im Laderaum seines Kleintransporters. Laut Frachtpapieren hätte er 80 Kartons geladen. Als die Zöllner einen Karton öffneten, fanden sie E-Liquid Zigaretten. Insgesamt 21 Liter.
Bei dem aktuellen Steuersatz von 16 Cent je Milliliter liegt damit ein Steuerschaden in Höhe von 3.500 Euro vor.
Gegen den 48-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, die Waren wurden sichergestellt.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar