
Die angespannte Haushaltslage zwingt die Landeshauptstadt Dresden zu Einsparungen. Trinkbrunnen sind davon nicht betroffen.
Dresden muss in diesem Jahr die Inbetriebnahme der städtischen Springbrunnen in großen Teilen aussetzen. Der Grund: die angespannte Haushaltslage im Doppelhaushalt 2025/2026. Die Entscheidung betrifft den Großteil öffentlicher Springbrunnen und Wasserspiele, für deren Betrieb die Stadt verantwortlich ist. „Die finanziellen und personellen Herausforderungen zwingen uns dazu, Prioritäten zu setzen. Leider können wir in diesem Jahr deutlich weniger Geld als üblich für den Betrieb der Springbrunnen bereitstellen und müssen es stattdessen in die Unterhaltung und Sicherheit unserer städtischen Spielplätze und Bäume investieren“, sagt Dr. Sascha Döll, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft. Vor allem die Stadtbäume leiden unter den zunehmenden Klimaveränderungen und müssten öfters kontrolliert und gepflegt werden.
Welche Brunnen dürfen spudeln?
In Betrieb genommen im Laufe des April das Wasserspiel Bastion Saturn auf dem Postplatz Süd, der Bartholomäibrunnen an der Rosenstraße, der Wasservorhang auf dem Postplatz, das Wasserspiel auf der Lili-Elbe-Straße, die Wasserbecken auf dem Altmarkt, der Findlingsbrunnen in Altgruna, der Pusteblumenbrunnen auf dem Albert-Wolf-Platz und der Barockbrunnen im Gönnsdorfer Park.
Ob die Wasserbecken vor dem Kulturpalast sprudeln können, wird derzeit im Zusammenhang mit der Kunstinstallation „Pop Up Green“ mit der Dresdner Philharmonie geprüft.
Der Artesische Brunnen auf dem Albertplatz und die Fontäne Auffahrt Schloss Albrechtsberg, die durch die Stechgrundleitung aus der Dresdner Heide gespeist wird, sind wie viele Teiche, Wasserfassungen und Schwengelpumpen ganzjährig weiter in Betrieb.
Nicht betroffen von den Sparmaßnahmen sind die Trinkbrunnen an Postplatz, Schlossstraße, Wasaplatz, Hermann-Seidel-Park, Prager Straße, Sternplatz, Böhnischplatz, Trachenberger Platz, Lingnerallee, Alaunplatz und Neumarkt.
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