Rammstein und AC/DC brachten 106 Millionen Umsatz nach Dresden. Trotzdem werden „Rinne“-Konzerte stark eingeschränkt

Rammstein stehen für eine spektakuläre Show. Ob sie unter den neuen Bedingungen noch einmal in der Dresdner "Rinne" spielen ist eher unwahrscheinlich Foto: Universal Music

Dresden Marketing Gesellschaft legt Zahlen zur Konzertsaison 2024 vor und legt ein neues Konzept für künftige Konzerte vor

Große Konzerte bringen großes Geld in die Stadt. Wie viel genau, das hat jetzt die Dresden Marketing Gesellschaft (DMG) anhand der sechs Großkonzerte letztes Jahr im Dresdner Ostragehege ermittelt. Konkret geht es um die vier Rammstein- und zwei AC/DC-Auftritte in der „Rinne“, die insgesamt 106 Millionen Euro Gesamtumsatz erzielten. Nach Abzug aller Vorleistungen blieben 57 Millionen Euro als Gesamtwertschöpfung in der Region, was laut DMG knapp 1.400 Arbeitsplätze in den involvierten Branchen in Dresden wie Hotellerie und Gastronomie finanziert.

Ermittelt wurden die Zahlen durch eine umfassende Konzertbesucherbefragung. „Durchschnittlich gab jeder Konzertbesucher, der in Dresden übernachtete, 368 Euro pro Tag aus“, informiert Corinne Miseer, Geschäftsführerin der Dresden Marketing GmbH. Das liege deutlich über dem, was klassische Touristen und Geschäftsreisenden in Dresden lassen. Zur Erinnerung: Zu den vier Rammstein-Veranstaltungen strömten 235.810 Besucher ins Ostragehege, bei AC/DC waren es 135.000.

Neues Konzept für Konzertgelände „Rinne“

Die Rinne als Open-Air-Konzertgelände profitiert von ihrer zentralen Lage in der Stadt – fußläufig zum Stadtzentrum, sehr gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden und nah an touristischer Infrastruktur und Gastronomie. „Das ist ungewöhnlich für eine Großstadt, denn häufig liegen die Konzertflächen an der Peripherie und lassen sich nicht so einfach mit einem Stadtbummel verbinden“, so Corinne Miseer. Vermietet wird das Areal übrigens durch die Messe Dresden.

Trotzdem oder genau deshalb liegt nun ein „Leitfaden zur Organisation und Durchführung von Musikkonzerten“ vor, der genau regelt, was in der „Rinne“ geht und was nicht. Erarbeitet haben es laut DMG Ämter, Institutionen sowie „Beteiligte“ und das Büro B-EST. Es geht darin um sogenannte Basics wie Lärm- und Schallschutz, Sicherheitsfragen und sehr viel Organisatorisches wie Kommunikation, Veranstaltungs- und Sicherheitstechnik, Hochwasservorsorge, Umwelt- und Naturschutz, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Verkehr und Anlieger.

Drei bis fünf große Konzerte bis 22 Uhr sind erlaubt

Zunächst einmal ist die Konzertgröße geregelt mit erwartenden Besucheranzahl bis 20.000 (Variante 1), bis 40.000 (Variante 2) und bis 80.000 (Variante 3). Auch die Anzahl der Konzerte steht fest: Pro Saison dürfen an maximal fünf Tagen Großkonzerte stattfinden, wenn diese Freitage, Samstage oder Vorfeiertage sind. Maximal vier Konzerttage pro Saison, wenn ein Konzerttag davon an einem Sonntag oder wochentags (Montag bis Donnerstag) liegt. Wenn zwei Konzerttage auf einem Sonntag oder wochentags terminiert sind, dürfen künftig maximal drei Konzerttage pro Saison stattfinden. Die Spielzeit endet grundsätzlich spätestens um 22 Uhr, die Konzerte dürfen nicht an zwei aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Der Bühnenaufbau muss in Spielrichtung Nord-Süd erfolgen und an kritischen Immissionsorten, beispielsweise am Sportinternat, muss der festgelegte Schallpegel eingehalten werden. Begründung für all diese Auflagen: Schallschutzgründe.

Geregelt sind im Konzept aber auch Vorgaben zum Mobilfunk, dem BOS- und Betriebsfunk und hinsichtlich der Kommunikation mit den Besuchern grundlegende Festlegungen zu Informationsinhalten und -kanälen bezüglich An- und Abreise, Verkehrssituation, Ein- und Ausgängen, Flucht- und Rettungswegen und verbotenen Gegenständen.