Die Kipsdorfer und Lauensteiner Straße zwischen Altenberger Straße und Glashütter Straße sind ab sofort offiziell Fahrradstraßen. Sie sind Teil der neuen Radroute Dresden Ost und sollen die Innenstadt mit Tolkewitz verbinden.
Welche Regeln gelten auf der Fahrradstraße?
Radfahrende dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren. Für alle Verkehrsteilnehmer, egal ob Rad- oder Autofahrer, gilt generell Tempo 30.
Kraftfahrzeuge sind durch das Zusatzzeichen „Kfz frei“ zugelassen. Autofahrer müssen besondere Rücksicht auf Radfahrende nehmen und beim Überholen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Wenn nötig, muss der Autoverkehr so lange hinter dem Radfahrenden hinterherfahren, bis sich eine Gelegenheit zum Überholen ergibt.
Wie erkennt man die Fahrradstraße?
Der Beginn einer Fahrradstraße wird durch markierte oder baulich hergestellte Gehwegvorstreckungen eingeengt. Sie gestalten die Kreuzungen übersichtlicher und machen deutlich, wer Vorfahrt hat. Die Kreuzungen werden, sofern die Fahrradstraße Vorfahrt hat, rot eingefärbt. Zusätzlich werden Fahrradpiktogramme aufgebracht. Zu parkenden Fahrzeugen wird ein sogenannter Sicherheitstrennstreifen auf der Straße markiert, um das Risiko durch unachtsam geöffnete Autotüren zu vermindern.
An den Kreuzungen Lauensteiner Straße mit Kipsdorfer und Glashütter Straße wurden Poller diagonal in der Mitte der Kreuzungen aufgestellt. Dadurch werden Autofahrer daran gehindert geradeaus zu fahren, während Fußgänger und Radfahrende (auch mit Anhängern) die Sperre ohne Probleme passieren können.
Versorgungsdienste wie die Müllabfuhr und Einsatzfahrzeuge können die Poller herausnehmen.
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