Oft sind Eltern und Kinder unsicher, ob eine kieferorthopädische Behandlung überhaupt notwendig ist“, sagt Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD). „Eine Zahnspange kann ratsam sein, wenn die Zahn- und Kieferfehlstellungen zu medizinischen Problemen wie Kopf- und Rückenschmerzen, Muskelverspannungen, Zähneknirschen oder Sprechstörungen führen können.“ Es können aber auch ästhetische Gründe für eine Zahnspange sprechen. Dann übernehmen die Kassen allerdings nicht die Kosten.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Im ersten Schritt prüft der Kieferorthopäde Zahn- und Kieferstellung und stuft diese in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 ein. Ab KIG-Behandlungsgrad 3 übernimmt die Krankenkasse die Kosten – allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr. Die Eltern tragen vorerst einen Eigenanteil von 20 Prozent der Behandlungskosten. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet die Kasse das Geld zurück. „Eltern und Kinder sollten darauf achten, die Zahnspange wie vorgeschrieben zu tragen und die Zähne regelmäßig und richtig zu pflegen“, rät Dr. Schenkel. Wird die Behandlung abgebrochen bleiben die Eltern auf dem Eigenanteil sitzen.
Was bezahlt die Krankenkasse?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, zahlt sie für die einfachste Versorgung, die sogenannte „Kassenzahnspange“. Sie soll eine wirtschaftliche, zweckmäßige und ausreichende Therapie sicherstellen. Werden darüber hinaus gehende Leistungen gewünscht – zum Beispiel teurere und modernere Materialien wie Keramik, zahnfarbene Brackets – muss dies aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Vertragskieferorthopäde muss gesetzlich Versicherte auf die zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung hinweisen.
Mehr Transparenz – Kosten verstehen
Der Kieferorthopäde ist verpflichtet, dem Patienten vor der Behandlung eine detaillierte Kostenaufstellung mitzugeben. Dieser Heil- und Kostenplan erklärt, welche Leistung zu welchen Kosten geplant ist und wer die jeweiligen Kosten übernimmt. Auf Wunsch wirft die Patientenberatung gemeinsam mit dem Ratsuchenden einen Blick auf den Plan und beantwortet Fragen zu den Leistungen in Hinblick auf Vor- und Nachteile.
Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?
Eine Zweitmeinung kann sinnvoll sein, wenn es um die Frage geht, ob gesunde Zähne in der Kieferorthopädie gezogen werden sollten oder nicht. Auch wenn sich Patienten unzureichend von ihrem Arzt aufgeklärt fühlen oder bei einem frühzeitigen kieferorthopädischen Therapiebeginn beim Milchzahngebiss lohnt eine Zweitmeinung.
Wichtige Fragen an den Arzt vor der Behandlung
- Was ist der individuelle Nutzen dieser Zusatzleistung?
- Ist eine geringe Belastung für das Kind möglich?
- Welche Risiken bestehen?
- Was passiert, wenn nicht behandelt wird und stattdessen abgewartet und beobachtet wird?
- Welche Kosten kommen im Laufe der Behandlung auf uns zu?
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hilft Ratsuchenden sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.
Ich denke, es ist schon wichtig, Zahnfehlstellungen in frühem Alter zu beseitigen. Vorteil ist auch, dass die Krankenkasse das auch noch übernimmt. Ich denke, für meinen Sohnemann wird es Zeit für eine. Danke für diesen hilfreichen Beitrag!
Vielen Dank für den Beitrag. Meine Tochter soll dringend eine Zahnspange bekommen. Nach der professionellen Beratung für Zahnspangen vom Kieferorthopäden bin ich absolut dafür, aber ich finde es immer gut mir immer noch mehr Meinungen einzuholen.
Ich möchte eine Zahnkorrektur vornehme. Interessant, dass man bei Inder vorsichtiger sein sollte. Meine Schwester hatte nämlich immer Probleme.
Es besteht die Möglichkeit, dass unsere Tochter bald eine Zahnspange benötigt. Ich finde es sehr interessant zu wissen, welche Kosten auf uns zukommen und welche Beträge wir selbst tragen müssen. Wahrscheinlich werden wir uns für eine Kassenspange entscheiden.