Für Verbraucher gibt es 2020 einige spannende Veränderungen.
Für das neue Jahr 2020 hat die Bundesregierung so einige Änderungen auf den Weg gebracht. Davon sind dieses Mal vor allem Arbeitnehmer und Steuerzahler betroffen, aber auch Familien, Verbraucher und Patienten.
Einige Beispiele
Mindestlohn steigt: Gerade Arbeitnehmer können von Veränderungen im neuen Jahr schon ab dem 1. Januar 2020 profitieren. Ab 1. Januar 2020 liegt der Stundenlohn bei 9,35 Euro brutto statt wie zuvor bei 9,19 Euro.
Mehr Geld für Azubis: Auch Auszubildende bekommen mehr Gehalt. Jeder, der 2020 eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen.
Mehr Gehalt für Pfleger: Noch nicht im Januar, aber dennoch sehr bald geht es auch in der Pflegebranche mit den Gehältern im Jahr 2020 aufwärts.
Mehr Fachkräfte: Arbeitnehmer, die jetzt schon in Deutschland tätig sind, könnten bald Verstärkung aus dem Ausland bekommen. Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft.
Umzug für den Job: Kosten für den beruflichen Wohnortwechsel kann man künftig von der Steuer absetzen. Ab dem 1. März 2020 können Ledige pauschal 820 Euro absetzen-etwa für Schönheitsreparaturen in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können dann 1639 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Steuererklärung: Die Steuererklärung ist auch 2020 noch freiwillig – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Freiwillig ist es nach Angaben des Bunds der Steuerzahler für Menschen mit geringen Einkünften: etwa für Ledige, die 2020 einen Arbeitslohn von bis zu 11.900 Euro erzielen. Für Verheiratete steigt der Wert um 550 Euro auf 22.600 Euro.
Unterhalt für Trennungskinder und Studierende: Zum 1.1.20 tritt auch die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, die die Unterhaltszahlungen getrennt lebender Eltern für ihre minderjährigen und in Ausbildung befindlichen Kinder sowie den Unterhalt für Studierende regelt.
Kassenbon-Pflicht: Kassenbons werden in Deutschland zum 1. Januar 2020 zur Pflicht. Es handelt sich dabei um eine Regelung, die im Rahmen der Kassensicherungsordnung eingeführt wurde.
Impfpflicht: Ab kommendem März müssen Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas oder Asylbewerberheimen betreut werden, die Masernimpfung vorweisen. Kleine Kinder, die nicht gegen die Infektionskrankheit geschützt sind, können dann sogar vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden.
Plastiktüten-Verbot: Der Gesetzesentwurf soll nun dem Bundestag so schnell wie möglich vorgelegt werden. Das Umweltministerium erhofft sich so, dass bereits in der ersten Jahreshälfte 2020 Plastiktüten deutschlandweit verboten werden können.
Bahntickets günstiger: Bahnfahren im Fernverkehr sollen günstiger werden – die Mehrwertsteuer soll von 19 auf7Prozent sinken.
Fliegen wird teurer: Die Steuern auf Flugtickets sollen ab April 2020 steigen.
Höhere Bußgelder: Auch Autofahrer müssen sich 2020 auf Änderungen einstellen – vor allem, wenn sie auf der Straße zum Verkehrssünder werden.
Nummer für alle Ärzte: Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schon immer. Doch zum Jahreswechsel wird das Angebot ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die Nummer 116 117 anrufen.
Dauerrezepte für Chronisch Kranke: Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholungsverordnung bekommen. Das sind praktisch Dauerrezepte.
Neue Kassenleistungen: Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald etwas mehr Zuschuss-nämlich 60 statt 50 Euro, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft.
Apotheken: Neu ist 2020 die Möglichkeit, sich in der Apotheke gegen die Grippe impfen zu lassen, zunächst allerdings nur im Rahmen regionaler Modellversuche. EKG
Hinterlasse jetzt einen Kommentar