Bürgeramt Dresden reagiert auf aktuelle Situation im Zusammenhang mit Corona-Virus.
Als eine Maßnahme zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des CoViD-19 (Coronavirus) werden ab Mittwoch, 18. März 2020 die Bürgerbüros den direkten Kunden- bzw. Bürgerkontakt, heißt Besucherverkehr, einschränken.
Die Beratung und Unterstützung der Bürger und Einwohner erfolgt ab diesem Zeitpunkt vorrangig über Telefon oder E-Mail. Hiervon nicht betroffen sind bereits vereinbarte und bestätigte Termine für den Zeitraum bis zum 31. März 2020. Diese Termine werden von den Mitarbeitern in den jeweiligen Bürgerbüros abgesichert. Danach ist in den Bürgerbüros mit Ausnahme des Bürgerbüros Theaterstraße nur noch eine telefonische oder schriftliche Abstimmung möglich.
Ab Mittwoch, 18. März 2020 werden neue Termine zur Bearbeitung dringender und unaufschiebbarer Einzelfälle ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung in den Räumen des Bürgerbüros Altstadt, Theaterstraße 11 in 01067 Dresden, durchgeführt.
Termine können ausschließlich über die Hotline des Bürgerservice, unter 0351-4886070 zu den normalen Dienstzeiten vereinbart werden. Unter dieser Hotline erhalten die Bürger- und Einwohner auch Beratung und telefonische Unterstützung in Meldeangelegenheiten sowie in Angelegenheiten rund um Ausweisdokumente oder zu Führungszeugnissen.
Ausländerbehörde
Die Einbürgerungs- und die Ausländerbehörde in der Theaterstraße 11-15 sowie das Dresdner Welcome Center in der Schweriner Straße 1, 01067 Dresden, bleiben ab Mittwoch, 18. März 2020, bis einschließlich Freitag, 17. April 2020, geschlossen. Alle bereits vereinbarten Termine innerhalb dieser Schließzeit entfallen. Neue Termine werden vorerst nicht vergeben.
Die Ausländerbehörde Dresden beabsichtigt den Erlass einer Allgemeinverfügung, mit welcher zwischenzeitlich ablaufende Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen sowie sonstige ausländerrechtliche Bescheinigungen verlängert werden.
Für ablaufende Touristenvisa wird eine Verlängerung der Ausreisefrist gewährt werden. Diese Verlängerungen erfolgen ohne Antragstellung sowie ohne persönliche Vorsprache.
Für dringende und unaufschiebbare Einzelfälle, welche durch die o.g. Allgemeinverfügung nicht erfasst werden, wird die Ausländerbehörde ab Mittwoch, 18. März 2020 eine Telefonhotline unter 0351-4886009 zu den normalen Dienstzeiten einrichten. Dort können sofort zu entscheidende Fälle identifiziert und weitervermittelt werden.
Standesamt
Ebenfalls eingeschränkt wird der direkte Kunden- und Bürgerkontakt, heißt Besucherverkehr in den Abteilungen: Geburten- und Sterbefälle, Urkundenwesen auf der Provianthofstraße 7, 01099 Dresden und dem Sachgebiet Eheschließungen auf der Goetheallee 55, 01309 Dresden.
Auch hier wird ab dem Mittwoch, 18. März 2020 vorrangig eine Beratung und Unterstützung über Telefon und E-Mail erfolgen. Bitte hier vorrangig E-Mail nutzen.
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Hierfür stehen folgende Hotline-Nummern zu den normalen Dienstzeiten bzw. E-Mail-Adressen zur Verfügung:
HOTLINE Urkundenwesen: 0351-4886790, E-Mail: [email protected]
HOTLINE Geburten:0351-4886751, E-Mail: [email protected]
HOTLINE Sterbefälle: 0351-4886748, E-Mail: [email protected] HOTLINE Eheschließungen: 0351-4888806, E-Mail: [email protected]
Eheschließungen in der Villa Weigang werden weiterhin durchgeführt. Sofern Eheschließungen in anderen Standorten abgesagt werden müssen, werden die Betroffenen unverzüglich hierüber informiert. Im Kontext der Eindämmung der weiteren Verbreiterung des CoViD-19 (Coronavirus) werden die Brautpaare gebeten, die Zahl der Gäste soweit wie möglich zu reduzieren.
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