Warnstreik in 52 Dresdner Kitas

Gummistiefel in der Garderobe einer Kindertagesstätte. Foto: Jens Büttner/Archiv
Gummistiefel in der Garderobe einer Kindertagesstätte. // Foto: Jens Büttner/Archiv

Wegen des Warnstreiks an kommunalen Kitas und Horten blieben heute, Freitag, 9. Oktober 2020, 52 der insgesamt 184 kommunalen Kindertageseinrichtungen geschlossen.

Weitere 87 städtische Kitas und Horte konnten ihren Betrieb nur mit Einschränkungen aufrechterhalten. Wegen des streikenden Personals mussten sie ihre Öffnungszeiten reduzieren bzw. konnten nur eine Notbetreuung für wenige Kinder absichern. Die restlichen 35 kommunalen Kindertageseinrichtungen hatten zu den regulären Öffnungszeiten ohne Einschränkungen geöffnet. Weitere sieben Einrichtungen hatten aufgrund eines regulären Schließtages geschlossen.

Schätzungsweise 920 Erzieherinnen und Erzieher aus städtischen Kitas und Horten sind dem Aufruf zum Warnstreik gefolgt. Das entspricht in etwa 27 Prozent der Belegschaft der pädagogischen Fachkräfte des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen. Schätzungsweise 6.702 Kinder waren nach ersten Hochrechnungen vom Warnstreik betroffen. Genaue Zahlen können erst nach Auswertung aller Meldungen vorgelegt werden. Die Auswertung wird noch zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen.
Eine räumliche Konzentration des Streikgeschehens war nicht erkennbar.

Mittels Elternbriefe und des Informationsangebotes auf www.dresden.de wurden die Eltern über die zu erwartenden Auswirkungen des Warnstreikes informiert. Insbesondere die im Internet bereitgestellten Informationen nutzten die Eltern sehr rege. Rund 3.800 Zugriffe auf die Seite wurden bis heute 13 Uhr gezählt. An der Service-Hotline des Eigenbetriebes gingen im Laufe des Vormittags rund 210 Anfragen von Eltern ein. An der Service-Hotline äußerten sich Eltern überwiegend verständnisvoll. Es wurden primär Informationen über eventuell geschlossene Einrichtungen abgefragt sowie zur Mittagessenversorgung in den Horten.

Alle Eltern, deren Kinder heute streikbedingt nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut wurden, erhalten automatisch eine anteilige Rückerstattung des Elternbeitrages. Eines gesonderten Antrages bedarf es nicht. Die Rückerstattung beträgt ein Zwanzigstel (1/20) des monatlichen Elternbeitrages. Sie wird voraussichtlich mit der Beitragszahlung für den Monat Dezember verrechnet. Alle betroffenen Eltern erhalten über die Rückerstattung und Verrechnung einen gesonderten Bescheid. Die Beitragsstelle bittet von zwischenzeitlichen Nachfragen abzusehen.

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