Ordnungsamt verschärft Corona-Kontrollen

70-jähriger vermisst
Symbolfoto: Archiv

Um die Einhaltung der Corona-Regeln zu kontrollieren, sind die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes täglich im Einsatz.

Detlef Sittel, Erster Bürgermeister: „In der vergangenen Woche erstmals auch in zivil. Bei diesen Kontrollen konnten die Mitarbeiter gezielt auch solche Verstöße ahnden, die sonst oftmals noch schnell korrigiert werden, wenn sich uniformierte Bedienstete nähern. So ist in der Praxis etwa zu beobachten, dass die Maske noch schnell über die Nase gezogen wird oder kurzzeitig Abstände vergrößert werden. Die Kontrollen in zivil werden in jedem Fall fortgesetzt.“

Kontrolliert wurde schwerpunktmäßig in der Innenstadt sowie in sechs größeren Einkaufszentren der Stadt. Insgesamt 78 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wurden dabei festgestellt und entsprechend zur Anzeige gebracht. Im Elbe Park nahmen die Bediensteten neben den Kunden auch einen Imbissverkauf ins Visier, an dem die Mitarbeiter keine Mund-Nasenbedeckung trugen und an dem auch keine sonstigen Schutzmaßnahmen ergriffen worden waren. Unter Hinzuziehung eines uniformierten Streifenteams des Ordnungsamtes wurde im Zuge der Überprüfung festgestellt, dass für den Imbiss außerdem kein schriftliches Hygienekonzept vorlag. Dieser Verstoß wurde ebenfalls angezeigt. Bei der Nachkontrolle konnte ein Hygienekonzept vorgewiesen werden.

In drei Fällen verweigerten Betroffene die Herausgabe ihrer Personalien, nachdem die Bediensteten sie ohne Mund-Nasenbedeckung angetroffen hatten. Ein im Haltestellenbereich der Prager Straße durch die zivilen Bediensteten auf seinen Verstoß angesprochener Mann versuchte zudem, sich durch schnelles Wegrennen der Maßnahme zu entziehen. Dieser Versuch blieb ohne Erfolg. Nach kurzer Distanz konnte er festgehalten werden. Da seine anschließend geäußerten Personalien über die Leitzentrale des Ordnungsamtes nicht bestätigt werden konnten, begleiteten ihn die Mitarbeiter nach Hause, um dort seine Identität festzustellen. Zusätzlich zur Anzeige wegen des fehlenden Mund-Nasenschutzes muss der Betroffene nunmehr mit einem zweiten höheren Bußgeld für die nicht wahrheitsgemäßen Angaben seiner Personalien rechnen.

Neben den eigenen Feststellungen gehen die Bediensteten weiterhin auch Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Durch den Anruf eines Bürgers wurden die Mitarbeiter so auf ein Kosmetikstudio aufmerksam gemacht, welches trotz Verbotes noch vollumfänglich geöffnet haben sollte, obwohl nur die Vornahme medizinisch notwendiger Behandlungen erlaubt war. Zur Überprüfung des Sachverhaltes versuchten zwei Kolleginnen einen Termin für eine reine Kosmetikbehandlung zu vereinbaren. Unter Verweis auf die aktuellen Regelungen wurde dies durch die Mitarbeiterin des Studios jedoch abgelehnt und ein Verstoß war somit nicht nachweisbar.

Für die Testkäufe zur Überprüfung des Alkoholabgabeverbotes von 22 bis 6 Uhr wurden die Kontrollobjekte ebenso vorrangig nach der dem Ordnungsamt vorliegenden Beschwerdelage ausgewählt. Überprüft wurden verschiedene Spätshops, Glühweinbuden, Gaststätten und Tankstellen. Den zivilen Bediensteten wurde dabei, mit dem Hinweis auf das geltende Verbot, in keiner überprüften Lokalität Alkohol verkauft.

Auch die neuen verschärften Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020, welche im Rahmen des seit gestern, 14. Dezember 2020, in Sachsen geltenden Lock-Downs in Kraft getreten sind, werden von den Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes weiterhin kontrolliert und konsequent geahndet – auch in zivil.

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