Heute hat der Freistaat die neue Corona-Verordnung beschlossen. Sachsen setzt ab Montag die 2G-Regel in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens um. Laut dem Kabinettsbeschluss haben dann nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zur Innengastronomie und zu Kultureinrichtungen. Was sich sonst noch ändert:
- 2G-Regel: Bislang konnten Veranstalter oder Gastronomen selbst entscheiden, ob Sie nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewähren. Nun ist der Nachweis einer Impfung oder ein Genesenennachweis verpflichtend beispielsweise für Innengastronomie, Kultureinrichtungen, Bars und Clubs. Ausnahmen gelten allerdings für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie müssen aber einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen. Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern wie Konzerten oder Fußballspielen gilt dann auch eine Höchstgrenze von 50 Prozent Auslastung, aber von höchstens 25.000 Besuchern und eine Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes. Für den Einzelhandel oder Gottesdienste gilt 2G nicht.
- Weihnachtsmärkte: Bei mehr als 1.000 Besuchern gilt die 2G-Regel und Kontakterfassung.
- Kontaktbeschränkungen: Eine weitere Person darf sich mit einem Haushalt treffen, wenn die Überlastungsstufe der Krankenhäuser ist (vermutlich am 10. oder 11. November). Kinder bis 16 Jahre, sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.
- Schulen und Kindergärten: Schulen und Kitas bleiben geöffnet, auch wenn die Überlastungsstufe erreicht wird. Die Maskenpflicht ab der 5. Klasse im Unterricht bleibt vorerst bestehen.
- ÖPNV: FFP2-Masken werden verpflichtend für alle Fahrgäste, außer für Schüler, die auch eine medizinische Maske wie in der Schule tragen dürfen.
- Arbeit: Empfohlen wird wo möglich, dass Arbeitnehmer ins Homeoffice wechseln. Wo dies nicht geht, werden 3G-Regeln am Arbeitsplatz empfohlen.
- Impfen: 30 mobile Teams in Sachsen sind weiter im Einsatz, sollen aber feste Plätze und mehr Personal bekommen. Teams sind jetzt speziell in Alten- und Pflegeheimen im Einsatz, um Beschäftigte zu impfen und für Auffrischungsimpfungen bei den Bewohnern. Auch Krankenhäuser bieten Impfungen an. Es werden Schwerpunktpraxen zum Impfen für alle Bürger eingerichtet, aber die früheren Impfzentren sollen geschlossen bleiben.
- Testen: Tägliche Tests für Personal mit Kundenbezug, in Krankenhäusern für die, die direkt mit Patienten arbeiten, auch für Geimpfte.
- Kontrollen: In jedem Landkreis sollen jeweils mindestens drei Teams für die Kontrolle der Regeln sorgen. Dabei werden Ordnungsbeamte auch von der Polizei unterstützt.
- Zeitraum: Die neue Verordnung gilt vom 8. bis zum 25. November.
Die aktuelle Inzidenz sowie Bettenbelegung und Hospitalisierungsrate für Dresden können Sie verfolgen unter: dresden.de/corona-dashboard
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