Wiederbelebungsmaßnahmen müssen auch in Corona-Zeiten möglich sein. Erste Hilfe leisten ist unter „Normalbedingungen“ scheinbar schon schwer, in Corona-Zeiten mutet sie jedoch noch schwieriger an. Nach wie vor Corona gilt der Grundsatz „Prüfen – Rufen –
Bei einem Notfall Erste Hilfe zu leisten, ist auch während der Corona-Pandemie Pflicht, darauf weist die BARMER hin. Im Fall einer unterlassenen Hilfeleistung drohen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.