Ab Sonntag, 1. März 2020, tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Betreute und Personal unter anderem in Kindertages- und medizinischen Einrichtungen, einen ausreichenden Masernschutz nachzuweisen. Diesen müssen genauso ehrenamtlich Tätige, Praktikanten oder Angehörige von