Fall von Masern an der TU Dresden

Ein Fall von Masern ist in Dresden aufgetreten. Foto: Pixabay
Ein Fall von Masern ist in Dresden aufgetreten. Foto: Pixabay

Eine Studentin der Technischen Universität Dresden ist an Masern erkrankt. Die Diagnose ist dem Gesundheitsamt Dresden seit Mittwoch, 16. Januar, bekannt. Die junge Frau besuchte am Dienstag, 8. Januar und am Mittwoch, 9. Januar Vorlesungen in verschiedenen Gebäuden der Universität und hat in der Mensa des Studentenwerks gegessen. Am Donnerstag, 10. Januar brach die Krankheit aus. Seitdem wird sie medizinisch betreut. Die Inkubationszeit beträgt acht bis zehn Tage. Nach etwa 14 Tagen zeigt sich der typische Hautausschlag. Deshalb sind weitere Erkrankungen in den nächsten Tagen möglich.

Masern sind eine hochansteckende Krankheit. Der Kontakt von nicht immunisierten Personen mit dem Virus führt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu einer Erkrankung. Ausgenommen sind Personen, die geimpft sind oder selbst schon einmal an Masern erkrankt waren. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Beim Husten, Niesen oder Sprechen gelangen die Erreger in die Luft und können selbst über einige Meter Entfernung die Krankheit weitergeben. Der Aufenthalt in einem Raum kann ausreichend sein, wobei die Dauer des Kontaktes keine Rolle spielt. In der Regel sterben die Viren in der Luft nach ein paar Stunden ab.

Masern sind meldepflichtig. Die Meldung erhält das Gesundheitsamt vom behandelnden Arzt beziehungsweise der Klinik. Das Gesundheitsamt ermittelt dann die Kontaktpersonen und informiert – wie in diesem Fall – die involvierten Einrichtungen. Das Gesundheitsamt steht aktuell in ständigem Kontakt mit der Technischen Universität Dresden, um in den infrage kommenden Bereichen Informationen auszuhängen und die Studierenden und Mitarbeiter zu informieren. Zudem erfolgt eine Einweisung der ansteckungsfähigen Personen, wie sie sich zu verhalten haben. Ihnen wird die Tätigkeit in und der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen untersagt, mit dem Ziel, die Infektionskette zu unterbrechen.
Bei Auftreten der typischen Krankheitsmerkmale rät das Gesundheitsamt, den Hausarzt zu konsultieren. In dem Fall sollte die Praxis im Vorfeld über den Verdacht in Kenntnis gesetzt werden, um eine Ansteckung von anderen Patienten zu vermeiden.
Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) beträgt acht bis zehn Tage. Die Erkrankung beginnt meist mit hohem Fieber, Husten, Schnupfen, Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut, sowie weißen kalkspritzerartigen Flecken an der Mundschleimhaut. Nach drei bis sieben Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der hinter den Ohren und im Gesicht beginnt, sich dann über den ganzen Körper ausbreitet und vier bis sieben Tage bestehen bleibt. Der Ausschlag ist fleckig, knotig und ineinanderfließend; Hand- und Fußsohlen bleiben in der Regel verschont, mit der Zeit werden die roten Flecken dunkler. Beim Abklingen des Hautausschlages kann es zu einer Schuppung der Haut kommen.  
Erkrankte sind fünf Tage vor und bis vier Tage nach Ausbruch des Hautausschlages ansteckend. Der Erkrankte sollte in dieser Zeit möglichst Bettruhe halten und keinen Besuch empfangen.
Bei jedem zehnten Erkrankten kommt es zu Komplikationen. Besonders gefährdet sind Säuglinge und Kleinkinder, da sie noch nicht über einen ausreichenden Immunschutz verfügen. Weitere Informationen und Darstellungen des typischen Hautausschlags unter https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/masern/was-sind-masern/

Der Ausbruch von Masern kann nur durch eine hohe Impfrate bekämpft werden. Die Sächsische Impfkommission empfiehlt die erste Impfung ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat, die zweite Impfung um den vierten Geburtstag, frühestens zur U 8 zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat. Für die Impfung gibt es keine Altersbegrenzung. Die Schutzwirkung setzt gewöhnlich zwei bis drei Wochen nach der Impfung ein. Grundsätzlich wird von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung ausgegangen. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

2015 gab es einen größeren Masernausbruch in Dresden mit 165 Erkrankten. Dieser war auch auf die niedrige Impfquote der Kontaktpersonen zurückzuführen. In den folgenden Jahren waren die Zahlen weit geringer: so gab es 2016 insgesamt 13 Erkrankungen und 2017 wurde dem Gesundheitsamt kein Fall gemeldet, 2018 gab es zwei Erkrankungen.

Aktuelle Informationen des Gesundheitsamts finden Sie unter www.dresden.de/gesundheit

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