Ratgeber Was haben Mieter bei Schnee und Eis zu beachten 18. Dezember 2021 DAWO Redaktion Mieter müssen nur dann Schnee räumen und vor der Haustür streuen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. In allen anderen Fällen ist nach Angaben des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V. der Grundstückseigentümer oder Vermieter