Was das Jahr 2017 an gesetzlichen Änderungen bereithält, stellt die folgende Auswahl der wichtigsten Neuerungen vor.
Neue Bemessungsgrenzen
In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. Sie betragen nun monatlich 6 350 Euro im Westen und 5 700 Euro im Osten. Bis zu diesen Grenzen wird das Bruttoentgelt zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Erst der darüberliegende Teil des Gehalts ist nicht mehr beitragspflichtig.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 4 350 Euro im Monat. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt stabil bei 14,6 Prozent. Arbeitnehmer müssen davon 7,3 Prozent tragen. Dazu kommen je nach Krankenkasse einkommensabhängige Zusatzbeiträge. Die Obergrenze für die Versicherungspflicht steigt auf 57 600 Euro. Wer mehr verdient, kann unter Umständen in die private Krankenversicherung wechseln.
Einkommensteuer-Entlastung
Der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer zu zahlen ist, wird 2017 angehoben. Er orientiert sich am Existenzminimum. Weil das erhöht wurde, muss für 2017 auch der Grundfreibetrag steigen. Er soll voraussichtlich von derzeit 8 652 Euro für Alleinstehende (17 304 für zusammenveranlagte Ehepaare) auf 8 822 Euro (17 644 für Ehepaare) angehoben werden. Allerdings ist das entsprechende Gesetz bislang noch nicht endgültig verabschiedet.Wenn dies nicht mehr im alten Jahr erfolgt, wird der Grundfreibetrag vom Gesetzgeber erst im Laufe des Jahres 2017 angehoben. Die Regelung tritt dann rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.Mehr Geld für Kinder
Das Kindergeld soll je Kind um zwei Euro pro Monat steigen. Beim Kinderfreibetrag ist eine Anhebung auf 7 358 Euro jährlich pro Kind geplant. Eltern erhalten entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Beides zusammen ist nicht möglich. Das Finanzamt prüft automatisch, was für die Eltern vorteilhafter ist. Auch die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird möglicherweise erst im nächsten Jahr rückwirkend vom Gesetzgeber verabschiedet.
Garantiezins sinkt
Wer nach dem 1. Januar 2017 eine Lebensversicherung abschließt, erhält einen Garantiezins von nur noch 0,9 Prozent statt bislang 1,25 Prozent. Die Verzinsung der Altverträge bleibt unverändert. Ein niedriger Garantiezins hat unter anderem Auswirkungen auf die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn mit dem Garantiezins fällt die Verzinsung der Rückstellungen, die Versicherer für die Leistungen an ihre Kunden aufbauen. Fällt also der Garantiezins, werden bei gleichen Leistungen voraussichtlich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steigen. Dies gilt für Neuverträge ab 2017.
Höhere Hartz-IV-Sätze
Ab Januar gibt es mehr Geld für Bezieher der Grundsicherung. Bei Alleinstehenden sind es nun 409 statt 404 Euro, bei Paaren 368 Euro statt 364 Euro je Partner. Mit einem Plus von 21 Euro monatlich steigen die Leistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren am stärksten – auf 291 Euro.
Radfahrer auf Fußwegen
Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Dies war eine längst überfällige Entscheidung, wie der Verkehrsclub Deutschland betont. „Es war völlig realitätsfremd, dass Kleinkinder und Eltern voneinander getrennte Wege nutzen mussten“, sagt Sprecherin Anja Smetanin.
Motorräder
Neue Motor- und Kleinkrafträder werden ab Januar nur noch dann für den Verkehr zugelassen, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen. Die Neureglung gilt jedoch nur für Erstzulassungen, alte Bikes genießen Bestandsschutz.
Carsharing
Sich mit anderen ein Auto zu teilen, soll attraktiver werden. Das Bundesverkehrsministerium will den Bundesländern die Möglichkeit einräumen, Sonderparkplätze zu schaffen oder kostenfreies Parken für Car-sharing-Fahrzeuge zu gestatten. Ab Anfang September sollen die Regelungen gelten.
Zugverkehr
Ab Dezember rauscht der ICE 4 der Deutschen Bahn im Regelbetrieb durchs Land. Die neueste Generation des Schnellzuges wartet unter anderem mit bequemeren Sitzen, WLAN an Bord und mehr Fahrradplätzen auf. Zwischen Hamburg und München ist der neue ICE schon seit Oktober im Probebetrieb unterwegs.SonstigesNährwertangabenAuf Verpackungen von Lebensmitteln müssen die Nährwerte angegeben werden – auch beim Online-Kauf. Ausgenommen sind weniger als 25 Quadratzentimeter kleine Verpackungen und handwerklich hergestellte Lebensmittel, die direkt vom Produzenten in kleinen Mengen abgegeben werden. Folgende Angaben sind Pflicht: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salzgehalt des Produkts. Die Werte sind auf 100 Gramm oder 100 Milliliter zu beziehen. Zusätzliche Angaben pro Portion sind zulässig. Ungekennzeichnete Restbestände dürfen noch verkauft werdeSchlichtungsstellenAb 1. Februar werden Firmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten und beim Schriftwechsel mit Kunden auf Verbraucherschlichtungsstellen für eine außergerichtliche Einigung hinzuweisen. Allerdings sind sie bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Unternehmern der Luftfahrt, Energieversorger) nicht verpflichtet, sich auf Schlichtungsverfahren einzulassen. Sie müssen aber erklären, ob sie grundsätzlich bereit sind, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Kosten für Schlichtungsverfahren trägt grundsätzlich der Unternehmer.
Live-Fußball
Wer alle Bundesliga-Spiele live im TV sehen will, dem genügt nicht mehr allein ein Abo beim Bezahlsender Sky. Der US-Konzern Discovery, zu dem der Sender Eurosport gehört, hat die TV-Rechte für die Freitagsspiele erworben. Sie werden auf den Bezahlplattformen des Senders gezeigt: Eurosport 2 und Eurosport Player. Am jetzigen Angebot der Öffentlich-Rechtlichen ändert sich so gut wie nichts. (dawo)
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