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Laura beginnt demnächst ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau und möchte in eine eigene Wohnung ziehen. Eine schöne und bezahlbare Bleibe zu finden, ist eine Herausforderung. Auch der Mietvertrag hat es manchmal in sich und birgt im Kleingedruckten so manche Überraschung. Zeitung und Internet durchforsten Die klassischen Wege sind die Tageszeitung oder das Anzeigenblatt, dort finden sich spaltenweise Annoncen. Im Internet lohnt ebenfalls der Blick in die Zeitungsinserate, oder man klickt sich durch das Angebot der großen Immobilienportale. Dort ist dank der vielen Filter eine sehr gezielte Suche möglich. Mitunter findet sich die neue Bleibe auch über eine Suchanzeige bei Ebay-Kleinanzeigen oder über den Facebook-Account. Beliebt sind zudem die „Schwarzen Bretter“ der Universitäten, Cafés und Supermärkte. Eine prima Alternative zum freien Markt bieten Wohnungsbaugenossenschaften, deren Mieten oft deutlich unter dem „normalen“ Niveau liegen.
Manchmal ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, den Geringverdiener wie Studenten oder Auszubildende beim städtischen Wohnungsamt beantragen können.
Mietvertrag und Kaution In der Ausbildung verdient Laura noch nicht so viel, das schreckt manche Vermieter ab. Eine schriftliche Bürgschaft der Eltern sichert den zweifelnden
Wohnungsbesitzern die regelmäßige Zahlung der Miete zu. Bekommt Laura die ersehnte Wohnung, schließt sie mit dem Besitzer einen Mietvertrag ab. Darin steht genau, wie hoch die monatliche Zahlung ist, was alles zur Wohnung gehört (Keller, Dachboden) und an welchem Tag das Mietverhältnis beginnt.
Mit der Unterschrift fällt eine Kaution an, in der Regel drei Monatsmieten. Dieses Geld legt der Vermieter auf ein spezielles Konto und kann es im Notfall nutzen – falls Laura ihre Miete plötzlich nicht mehr bezahlt oder sie die Wohnung beim Auszug in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand hinterlässt. Der Teufel steckt im Detail Achtung: Ist der Mietpreis mit dem Zusatz „warm“ angegeben, sind die Nebenkosten (Müllabfuhr, Gartenpflege) sowie die Heizung inklusive, bei „kalt“ nicht. Oft wird der Wasserverbrauch
extra über die Stadtwerke berechnet, der Strom sowieso. Manche Verträge sind zeitlich befristet, das heißt: Die Besitzer vergeben ihre Wohnung nur für ein paar Jahre, oder sie vereinbaren im Vertrag eine Mindestmietdauer, um einem häufigen Wechsel vorzubeugen. Geplante Mieterhöhungen stehen auch im Vertrag, zum Beispiel eine „Staffelmiete“.
Demnach kostet die Wohnung oft schon nach einem Jahr deutlich mehr. Ist alles soweit akzeptabel, kann Laura den Vertrag unterschreiben und sich auf die neue Wohnung freuen.
Verbraucherzentrale Dresden,
Fetscherpl. 3, 01307 Dresden
www.verbraucherzentrale.de
Mit freundlicher Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen und des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
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