Unterschriftensammlung für Gemeinschaftsschule beginnt

Gemeinsam lernen macht den Schülern in der Schule mehr Spaß. (Foto: pixabay)
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Das Bündnis «Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam lernen» beginnt am 29. September mit der Unterschriftensammlung für den entsprechenden Volksantrag. Wie lange es dauert, die nötigen 40 000 Namenszüge als Voraussetzung für die Einbringung in den Landtag zusammenzubringen, sei unklar, sagte Koordinator Burkhard Naumann am gestrigen Donnerstag (20.09.) in Dresden. Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat liege normgeprüft vor. Danach sollen das Schul- sowie das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat um die neue Schulart ergänzt und in 19 Paragrafen geändert werden.

Ziel des unabhängigen Bündnisses aus Bildungsexperten, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien ist es, das gemeinsame Lernen von der ersten bis zwölften Klasse auch in Sachsen zu ermöglichen, so teilte der Dresdner Erziehungswissenschaftler Wolfgang Melzer mit. Nach Ansicht der Initiatoren werden die Kinder in den Schulen viel zu früh voneinander getrennt, woran auch das neue sächsische Schulgesetz, welches im August 2018 in Kraft getreten ist, nichts ändere. Sie kritisieren, dass die Schülerinnen und Schüler bereits nach der 4. Klasse in die später weiterführenden Schularten sortiert und somit oftmals getrennt werden, während man zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht genau sagen könne, welchen (Entwicklungs-)Weg ein Kind meistern kann. Bisher gibt es längeres, gemeinsames Lernen in Sachsen nur an freien Schulen und mit Ausnahmeregelung an der Nachbarschaftsschule Leipzig bzw. dem Chemnitzer Schulmodell. Wohingegen in neun anderen deutschen Bundesländern sich Gemeinschaftsschulen inzwischen bewährt hätten. Zum diesem Schluss kommt das Bündnis und bringt daher nun seine Unterschriftenaktion auf den Weg.

Laut einer Emnid-Studie unterstützten zwei Drittel der sächsischen Bevölkerung die Idee, vor allem junge Leute stehen ihr aufgeschlossen gegenüber. Bisher werden die Kinder nach der vierjährigen Grundschule getrennt – in Richtung Oberschule und Gymnasium. Laut dem Gesetzentwurf zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat soll auch in diesen Einrichtungen die Klassenstärke wie bei Oberschulen und Gymnasien üblich bei 20 Schülern liegen, keine Bildungsempfehlung in und für Gemeinschaftsschulen nötig, Neueinrichtung oder Umwandlung bestehender Schulen freiwillig und jahrgangsübergreifender Unterricht möglich sein.
Der Landtag muss den Volksantrag innerhalb von sechs Monaten beraten. Wenn er ihn ablehnt, kann ein Volksbegehren in Gang gesetzt werden.

Weitere Informationen zum Bündnis «Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam lernen» und seiner Unterschriftensammlung findet man hier.

Weitere Informationen zum aktuellen sächsischen Schulsystem gibt es hier.

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