Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie für Unterhaltsansprüche von Kindern dient, wurde angepasst. Die Sätze steigen je nach Einkommensgruppe und Altersstufe um bis zu 29 Euro. Allerdings wurden auch die Selbstbehaltsätze der Unterhaltsschuldner erhöht, sodass bei Erwerbslosen diesen ab dem 1. Januar 2020 statt bisher 880 Euro nun 960 Euro und bei Erwerbstätigen statt bisher 1 080 Euro nun 1160Euro als Selbstbehalt verbleiben muss, womit wieder einige Unterhaltsschuldner aus der Leistungsfähigkeit herausfallen dürften. Die für Sachsen relevanten Leitlinien des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) findet man im Internet.
Unterhaltsvorschuss
Zum 1. Januar 2020 steigt auch der Unterhaltsvorschuss. Er beträgt dann monatlich:
– für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren bis zu 165 Euro,
– für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren bis zu 220 Euro
– für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 293 Euro.
Kinderfreibetrag
Ab dem 1. Januar 2020 steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um 192 Euro pro Kind auf dann 5172 Euro für zusammen veranlagte Eltern, ansonsten, also für einzeln veranlagte Eltern auf 2.486 Euro je Elternteil. Zusätzlich dazu gibt es einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser liegt bei 2640 Euro. Für die Ermittlung der Einkommensteuer werden die beiden Freibeträge zusammengerechnet.
Neu: Impfpflicht
Am 1. März 2020 soll ein Gesetz zur Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für alle anderen Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Juli 2021. Bei Verstößen drohen bis zu 2 500 Euro Bußgeld. RA KARIN AHRENDT ………………………………………….. www.anwalt-dd.de
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