In Sachsen herrscht Mundschutzpflicht beim Einkaufen, im ÖPNV und teilweise am Arbeitsplatz. Doch was heißt das konkret und wo gibt es die richtige Ausstattung?
ie Bundesregierung empfiehlt das Tragen eines Mundschutzes in allen Situationen, in denen die Abstandsregeln unter Umständen nicht eingehalten werden können. Und wer in Sachsen einkaufen oder mit Bus und Bahn unterwegs sein will, ist sogar dazu verpflichtet, Mund und Nase zu bedecken. Aber reicht es denn, sich eine Maske selbst zu nähen?
Welchen Schutz bietet welche Maske?
Drei Arten von Mundschutz Die StadtApotheken Dresden beraten zur Wahl des richtigen Mundschutzes und sind in der Krise gut vorbereitet. „Wir haben Masken, Desinfektionsmittel sowie Handschuhe in ausreichender Menge und zu günstigen Preisen vorrätig“, sagt Holger Kromnik, stellvertretender Leiter der Fetscher-Apotheke.
Grundsätzlich sind drei Arten von Masken zu unterscheiden: Sogenannte Behelfs- oder auch Community-Masken, die selbst genäht sind und aus fest gewebten Stoffen wie Baumwolle oder ähnlichem hergestellt werden. „Daneben gibt es den medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) – das sind die sogenannten OP-Masken mit Vlies-Schicht – und zuletzt die FFP-Masken, filtrierende Halbmasken“, erläutert Holger Kromnik. OP-Masken und FFP-Masken gelten als Medizinprodukte mit Schutzwirkung. Sie werden getestet, zertifiziert und müssen einer bestimmten DIN-Norm entsprechen.
„Selbstverständlich kann es hilfreich sein, selbst genähte Masken im Alltag zu tragen. Allein schon, um sich generell an die Hygiene- und Abstands-Regeln zu erinnern“, so Kromnik. Denn nach wie vor ist Abstand die beste Methode, um sich nicht mit dem Corona-Virus zu infizieren. Ein Mundschutz kann jedoch ein zusätzlicher Baustein bei der Eindämmung der Pandemie sein.
OP-Masken und FFP-Masken
Community-Masken schützen aber nur sehr gering vor Tröpfchen. Anders OP- und FFP-Masken. „OP- sowie FFP1-Masken sind in erster Linie für den Fremdschutz da. Sie sorgen dafür, dass meine eigenen Tröpfchen nicht nach draußen gelangen“, erläutert Holger Kromnik. FFP2- und FFP3-Masken wiederum gehören zur sogenannten Schutzausrüstung. „Je nach Modell schützen sie nicht nur den Träger vor Tröpfchen, sondern auch mein Gegenüber.“ Bei akuten Engpässen dieser Schutzausrüstung sollten FFP2- und FFP-3-Masken jedoch Beschäftigten im Gesundheitswesen überlassen bleiben.
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