Alle Maßnahmen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Firmen finden Sie bei uns im Überblick.
Die Folgen der Coronakrise für jeden einzelnen Bürger werden sich vielleicht erst in einigen Jahren vollständig überblicken lassen. Fakt ist jedoch: Um kurzfristig Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern, sind sowohl durch die Bundesregierung als auch durch die Bundesländer umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht worden – besonders für Kleinunternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Hier einige der wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Förderkredite mit Haftungsfreistellung
Etablierte und junge Unternehmen, die durch die Coronakrise in finanzielle Engpässe geraten sind, können bei Banken und Sparkassen einen Förderkredit der staatlichen KfW-Bankengruppe für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung: Sie waren bis zum 31. Dezember 2019 in keinen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die KfW übernimmt dabei einen Teil des Risikos – für kleinere und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent beziehungsweise beim KfW-Schnellkredit 100 Prozent. Die Förderkredite werden bei der jeweiligen Hausbank beantragt. Detaillierte Infos gibt es bei den Banken und Sparkassen vor Ort und unter www.foerder-welt.de.
Finanzielle Freiräume mit speziellen Förderkrediten
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken etwa verschaffen mit dem „VR Smart flexibel Förderkredit“ speziell kleinen und mittelständischen Unternehmen kurzfristig finanzielle Freiräume. Die Besonderheit: Im Rahmen der Corona-Soforthilfe ist der Kredit KfW-förderungsfähig. Die Kredithöhe liegt bei maximal 100.000 Euro.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken für Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen beantragen. Bei kleineren Unternehmen ist eine 100-prozentige Bürgschaft für einen Maximalbetrag von 250.000 Euro möglich.
Steuerliche Erleichterungen
Unmittelbar von Corona betroffene Unternehmen erhalten steuerliche Erleichterungen. Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer können bis Ende 2020 gestundet, Steuervorauszahlungen angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird sowohl bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch bei der Umsatzsteuer verzichtet.
Grundsicherung
In der Krise erhalten Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung. Damit können sie ihren Lebensunterhalt und ihre Unterkunft in der Krise sichern. Sie müssen in den nächsten Monaten weder ihre Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten. Die Ausnahmen gelten seit April 2020 für sechs Monate. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.
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