Sachsens Regierung will am Dienstag über die Auflagen für die Durchführung von Weihnachtsmärkten entscheiden.
Eine entsprechende Beschlussempfehlung von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sieht vor, dass alle Veranstalter von Weihnachtsmärkten ein Hygienekonzept erarbeiten und sich dieses genehmigen lassen müssen.
Keine Kontaktnachverfolgung
In den Hygienekonzepten soll vor allem dargelegt werden, wie gewährleistet werden soll, dass die Besucher der Weihnachtsmärkte die vorgeschriebenen Mindestabstände einhalten.
Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll nicht bestehen. Für Marktbereiche, in denen Besucher Speisen und Getränke konsumieren, wird eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung empfohlen, allerdings soll diese nicht ausdrücklich vorgeschrieben werden.
Mit diesen Regelungen kommt der Freistaat zum Teil den von den Kommunen geäußerten Wünschen nach. Keine Änderungen soll es allerdings bei der Höchstgrenze von Corona-Neuinfektionen geben, ab der Weihnachtsmärkte in Sachsen untersagt oder abgebrochen werden. Dies soll erfolgen, wenn es innerhalb von sieben Tagen zu mehr als 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner kommt.
Die damit verbundenen Verbote würden jeweils für den gesamten betroffenen Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt gelten. Nur bei einem konkret abgrenzbaren Ausbruch von Covid-19-Erkrankungen sollen Gesundheitsämter unter bestimmten Auflagen regionale Ausnahmeregelungen treffen dürfen.
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