Seit 1. September 2020 hat der Gemeindliche Vollzugsdienst rund 1.000 Kontrollen zum Einhalten der Maskenpflicht im ÖPNV sowie in den Geschäften der Stadt durchgeführt. Dabei wurden mehr als 3.000 Verstöße festgestellt.
Allerdings merkt der Erste Bürgermeister Detlef Sittel zugleich an: „Der ganz überwiegende Teil der Dresdnerinnen und Dresdner trägt die Mund-Nasen-Bedeckung richtig und diszipliniert. Ich erhoffe mir von den stärkeren Kontrollen, dass diese auch all jene an die Pflicht zum Tragen einer Maske erinnern, die dies bisher nicht so genau genommen haben.“
Fast 100.000 Euro Corona-Bußgelder in Dresden verhängt
Durch die Bußgeldbehörde wurden bisher 25 Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen Mund-Nasen-Bedeckungspflicht eingeleitet, davon 17 im öffentlichen Nahverkehr und 8 in Läden und Geschäften. Ein Verstoß mit Bußgeld lag immer dann vor, wenn dieser mit Wissen und Wollen begangen wurden. Dies war der Fall, wenn sich die Person weigerte, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen oder einen wiederholten Verstoß beging. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Schutz-Vorschriften bisher Geldbußen in Höhe von insgesamt 93.500 Euro verhangen.
Mit der am 24. Oktober in Kraft getretenen neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen wurden die Regelungen zur Maskenpflicht verschärft. Auch fahrlässig begangene Verstöße, wie etwa das nicht korrekte Tragen der Maske, können seitdem mit einem Bußgeld geahndet werden.
Um die Einhaltung dieser sowie der weiteren infektionsschutzrechtlichen Regelungen zu kontrollieren, sind die Kontrolleure des Gemeindlichen Vollzugsdienstes weiterhin täglich in zwei Schichten im Einsatz. Neben den regulären Streifen finden zusätzlich anlassbezogene Kontrollen statt, bei denen Hinweisen und Beschwerden sowie eigenen Feststellungen nachgegangen wird.
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