BARMER erleichtert Zugang zu Kinderkrankengeld

Euro-Münzen sind gestapelt. Foto: Oliver Berg/Archiv
Foto: Oliver Berg/Archiv

Versicherte der BARMER Krankenkasse können bis auf Weiteres auch ohne Kita- oder Schulbescheinigung Corona-bedingtes Kinderkrankengeld erhalten.

Wenn sie ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen, reicht ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus. Dieser steht als Vordruck auf der Webseite der BARMER bereit. Der Nachweis der Kita oder Schule zur pandemiebedingten Schließung ist nicht erforderlich, da es der Gesetzgeber derzeit nicht explizit vorsieht.

„Die Corona-Pandemie ist für viele Eltern eine enorme Herausforderung, sowohl organisatorisch als auch finanziell. Bürokratische Hürden sind das Letzte, was sie jetzt noch gebrauchen können. Deshalb müssen sie vorerst keine Kita- oder Schulbescheinigung einholen, um das Kinderkrankengeld zu erhalten“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Der entsprechende Antrag steht hier zum Download bereit. Das Verfahren kann bei Bedarf noch angepasst werden, sofern es beispielsweise die Gesetzgebung künftig erfordert.

Antrag enthält lediglich gesetzlich erforderliche Angaben

Der Antrag zum Kinderkrankengeld sei bewusst schlank gestaltet und enthalte nur die gesetzlich erforderlichen Angaben, so Straub weiter. Daraus müsse unter anderem der Grund für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes hervorgehen, etwa die „pandemiebedingte Schließung“ der Kita oder Schule. Erforderlich seien beispielsweise auch der Betreuungszeitraum, die Bankverbindung und die Unterschrift. „Wenn ein Antrag auf Kinderkrankengeld formlos erfolgt oder unvollständig ist, nehmen wir schnellstmöglich Kontakt zu den Eltern auf und holen die fehlenden Informationen ein. Das soll eine schnelle Auszahlung gewährleisten und den Eltern zumindest die finanzielle Sorge ein Stück weit nehmen“, sagt Straub.

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld unter: www.barmer.de/a000071

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